Ärgernis No-Show-Klausel
Flugzwang kommt Swiss-Passagier teuer zu stehen

Ein und derselbe Flug kostet einmal 718.52 Franken, ein anderes Mal 92.55 Franken. Günstig fliegt nur, wer Hin- und Rückflug bucht, schreibt der «Beobachter».
Publiziert: 04.03.2023 um 15:10 Uhr
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Aktualisiert: 05.03.2023 um 06:37 Uhr
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Günstig fliegt nur, wer Hin- und Rückflug bucht, schreibt der «Beobachter».
Foto: Keystone
Katharina Siegrist («Beobachter»)

Ein Flug von Wien nach Zürich fühlt sich für alle ähnlich an. Auf Sitz 23F zahlt man etwa gleich viel wie auf Sitz 14A. Das meinte auch der Zürcher Ramon Nufer*. Er wollte einen Tagestrip nach Wien machen. Mit dem Nachtzug hin, mit der Swiss am Abend zurück. Nur, der Rückflug kostete am angefragten Datum bei der Swiss Fr. 718.52, eine hübsche Stange Geld. Doch Nufer merkt: Bei einem Retourflug würde ihn der Heimflug nur Fr. 92.55 kosten. «Ich wusste, dass One-Way-Tickets generell teurer sind, aber fast achtmal mehr fand ich doch sehr extrem.»

Die Preise richteten sich nach Angebot und Nachfrage, heisst es bei der Swiss. Darum könnten sie je nach Reisedatum stark variieren. Dumm nur: Im Falle von Ramon Nufer variieren die Preise für den genau gleichen Flug am genau gleichen Tag. Die Swiss weiter: One-Way-Tickets wiesen «ein anderes Nachfrage- und Buchungsmuster auf», darum unterlägen sie «einer anderen Preissteuerung».

Swiss mit No-Show-Klausel in AGBs

Wer rechnet, kommt schnell auf die Idee, zum One-Way-Flug einen Rückflug zu buchen – nur pro forma. Doch die Swiss verhindert das – mit einer sogenannten No-Show-Klausel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach muss man alle Flüge in der gebuchten Reihenfolge antreten. Wer also einen Rückflug bucht, ihn aber nicht antritt, riskiert, nachträglich von der Swiss belangt zu werden. Die kann dann den höheren Preis für den One-Way-Flug verlangen – zuzüglich «Änderungsgebühr».

Absurd, findet Sara Stalder, die Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. «Man soll selber entscheiden können, welche Angebote man nutzt. Es kann nicht sein, dass bestraft wird, wer einen Flug nicht antritt.» Sie rät Betroffenen, sich bei der Swiss zu beschweren. Nur wenn der Druck zunehme, bestehe Hoffnung, dass die Swiss ihre Bedingungen endlich anpasse.

Hoffnung auf Sammelklagen

Besser hat es, wer in Österreich lebt. Dort wurden die No-Show-Klauseln per Gerichtsentscheid abgeschafft. In der Schweiz fehlen Urteile von oberen Gerichten. Für die Passagiere sind die Verfahren aufwendig und kostspielig.

Das könnte sich bald ändern. Wohl diesen Sommer wird das Parlament über die Einführung von Sammelklagen diskutieren. Dann müssten Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr allein für ihre Rechte kämpfen, sondern könnten sich mit anderen Betroffenen zusammentun und die Prozesskosten teilen.

* Name geändert

Andra Kleiber / Pixabay, Freepik
Artikel aus dem «Beobachter»

Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch.

Andra Kleiber / Pixabay, Freepik

Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch.

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