Zum Start der 2G-Regel heute Montag ist in Österreich erneut ein sehr hoher Wert an Corona-Neuinfektionen verzeichnet worden. Laut Innen- und Gesundheitsministerium wurden binnen 24 Stunden 8178 neue Infektionsfälle registriert.
Sollten nun auch noch Reisewarnungen für Österreich ausgesprochen werden, sei die Wintersaison – auch für die Stadthotellerie – definitiv in Gefahr, sagt Matthias Winkler vom Wiener Luxushotel Sacher.
Noch ist die Wintersaison jung, viele Fragen stellen sich derzeit wohl Tagesausflügler und Grenz-Shopper aus dem Nachbarland Schweiz. Was gilt nun? Hier gibts Antworten auf die drängendsten Fragen.
Was müssen Einkaufstouristen beim Gang ins Nachbarland neu beachten?
Seit Montag dürfen nur noch Geimpfte und Genesene Restaurants, Friseure und Fitnessstudios aufsuchen, Bergbahnen nutzen oder Sport- und Kulturveranstaltungen beiwohnen. Corona-Tests aller Art gelten nicht mehr als Eintrittsnachweise. Die 2G-Regel gilt für alle Personen ab 12 Jahren.
Wie sieht es mit der Einreise aus?
Für Schweizerinnen und Schweizer, die über die Grenze nach Österreich wollen, gilt immer noch 3G. Will heissen: Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem Testergebnis. Wer keine der drei Gs nachweisen kann, muss eine Reiseregistrierung durchführen (hier) und den Test innerhalb von 24 Stunden nach Einreise nachholen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der Testverpflichtung ausgenommen.
Wo gehts mit der Einwegmaske nicht mehr?
Überall dort, wo kein Nachweis vorgeschrieben ist, muss man eine FFP2-Maske aufsetzen. Konkret bedeutet das also: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Bibliotheken sowie in Museen wird die Maskenpflicht im ganzen Land auf FFP2-Pflicht erweitert. Dasselbe gilt auch für Besuche beim Arzt.
Gilt 2G nun auch beim Shoppen in Läden?
Einwegmaske zu Hause lassen, FFP-2-Maske einpacken und beim Betreten des Ladens aufsetzen. 2G beim Shoppen gibt es nicht.
Und was ist mit der Hotellerie?
Hier gilt die 2G-Regel, sowohl für Einheimische als auch für Touristen aus dem Ausland wie der Schweiz. Ausnahmen: eine Übernachtung aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen oder kurzfristig, wenn man sonst kein Dach über dem Kopf hat.
Was ist mit einem Konzertbesuch in Österreich?
Für alle Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen gilt 2G. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist. Während der ersten vier Wochen ab Erstimpfung wird diese als Eintrittsnachweis akzeptiert, wenn dazu ein negativer PCR-Test vorliegt.
Skiferien in Österreich – geht das jetzt noch?
Es wird schwieriger. Wer geimpft oder genesen ist und das nachweisen kann, hat nichts zu befürchten. Für alle anderen gelten die per 8. November verschärften Regeln. Auf Pistenspass muss niemand verzichten, allerdings gilt in den Skibeizen das 2G-Regime. Après-Ski ist an den meisten Orten nicht mehr möglich. (uro)
Alle Angaben ohne Gewähr – weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Botschaft in Bern.