Deutschland galt in der Pandemie lange als Musterschüler. Mittlerweile erreichen die Neuinfektionen aber neue Allzeit-Rekorde. Die 7-Tage-Inzidenz liegt gemäss Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 201,1 (zum Vergleich die Schweiz: 170,8). Die Kurve zeigt weiter steil nach oben.
Einzelne Bundesländer verschärfen daher ihre Massnahmen für die Bevölkerung und Touristinnen und Touristen. Darunter Baden-Württemberg und Bayern, die an die Schweiz grenzen. Betroffen von den neuen Massnahmen sind daher auch Schweizer Einkaufstouristen, die zum Shoppen etwa nach Konstanz oder Lörrach fahren. Ebenso Europapark-Besucher und Touristen, die ein Wellness-Wochenende im Schwarzwald verbringen.
Blick beantwortet die wichtigsten Fragen zu den neuen Corona-Massnahmen in Süddeutschland. In einzelnen Landkreisen Bayerns gelten gar noch strengere Regeln als die hier aufgeführten.
1. Darf ich für den Einkauf noch nach Deutschland fahren?
Ja. Und zwar unabhängig davon, ob man geimpft oder genesen ist. Grundsätzlich gilt für die Einreise nach Deutschland die 3G-Pflicht. Wer weniger als 24 Stunden im Land bleibt, ist davon aber ausgenommen. Einen negativen Test brauchen also nur Ungeimpfte, die für einen verlängerten Ausflug inklusive Übernachtung nach Deutschland fahren. Auch ein Einreiseformular muss nicht ausgefüllt werden – egal ob man weniger als 24 Stunden im Land bleibt oder gleich ein ganzes Wochenende.
2. Welche Maske muss ich tragen?
In den Geschäften in Baden-Württemberg reicht eine einfache Hygienemaske (wie in der Schweiz). Anders in Bayern: Dort gilt grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Dies etwa in Geschäften, in Restaurants und im öffentlichen Verkehr. Davon betroffen sind etwa Zug-Reisende nach München.
In Baden-Württemberg reicht im ÖV weiterhin eine einfache Hygienemaske. Aber auch Baden-Württemberg hat punkto Maskenpflicht die Schrauben angezogen. Bisher gab es davon nämlich Ausnahmen: Ladenbetreiber, die 2G vorschrieben, also nur Geimpfte und Genesene einliessen, durften auf die Maskenpflicht verzichten. Das ist nun verboten. Die Maskenpflicht gilt auch in Geschäften mit 2G-Regelung.
3. Brauche ich für den Zugang zu den Einkaufsläden einen negativen Test?
Nein, die Läden sind grundsätzlich weiterhin für alle zugänglich: egal ob geimpft oder genesen, egal ob getestet oder nicht. Es ist den Läden aber freigestellt, selber schärfere Vorgaben zu treffen, etwa 2G statt 3G. Das taten Einzelne bisher, um auf die Maskenpflicht zu verzichten. Nun, wo die Maskenpflicht in allen Fällen vorgeschrieben ist, dürfte es auch kaum mehr Läden geben, die freiwillig auf 2G setzen.
4. Wie sieht es bei der Kaffeepause oder dem Mittagessen aus?
Für Cafés und Restaurants gilt in ganz Deutschland wie in der Schweiz die Zertifikatspflicht. Will heissen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen negativen Test.
Aber Achtung: Ein negativer Antigen-Schnelltest reicht in Baden-Württemberg und Bayern neu nicht mehr aus. Es werden nur noch PCR-Tests akzeptiert. «3G Plus» heisst das Modell. Ausgenommen hiervor sind Kinder unter 18, Schwangere und Stillende sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese Gruppen reicht weiterhin ein Antigen-Schnelltest.
5. Und was, wenn ich nun auf der Restaurant-Terrasse sitze?
Auch fürs Aufhalten im Aussenbereich der Restaurants ist in Baden-Württemberg ein Test vorgeschrieben. Baden-Württemberg ist hier also strenger als die Schweiz. Allerdings reicht im Aussenbereich ein negativer Antigen-Test aus, den teureren PCR-Test braucht es nicht. Bayern ist etwas weniger streng, hier braucht es für die Aussengastronomie keinen negativen Test.
Kurz vor der Einführung einer landesweiten 2G-Regel in Österreich ist die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen auf einen Rekordwert geklettert. Laut der offiziellen Statistik vom Samstag wurden binnen 24 Stunden 9943 Infektionen gezählt - über dem bisherigen Höchstwert von 9586, der im November des Vorjahres erreicht worden war.
Angesichts der rapide steigenden Fallzahlen und der sich füllenden Intensivstationen hatte die Regierung am Freitag angekündigt, dass ab Montag nur Geimpfte oder von Covid-19 Genesene (2G-Regel) Zutritt zu Lokalen, Veranstaltungen und Hotels bekommen. Somit sind auch der Tourismussektor und Skigebiete von diesem Teil-Lockdown für Ungeimpfte betroffen. Ausserdem gilt die Regel für Dienstleister wie Friseurbetriebe, Massagesalons oder Nagelstudios.
Kurz vor der Einführung einer landesweiten 2G-Regel in Österreich ist die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen auf einen Rekordwert geklettert. Laut der offiziellen Statistik vom Samstag wurden binnen 24 Stunden 9943 Infektionen gezählt - über dem bisherigen Höchstwert von 9586, der im November des Vorjahres erreicht worden war.
Angesichts der rapide steigenden Fallzahlen und der sich füllenden Intensivstationen hatte die Regierung am Freitag angekündigt, dass ab Montag nur Geimpfte oder von Covid-19 Genesene (2G-Regel) Zutritt zu Lokalen, Veranstaltungen und Hotels bekommen. Somit sind auch der Tourismussektor und Skigebiete von diesem Teil-Lockdown für Ungeimpfte betroffen. Ausserdem gilt die Regel für Dienstleister wie Friseurbetriebe, Massagesalons oder Nagelstudios.
6. Was gilt für den Coiffeurbesuch?
Auch hier ist 3G vorgeschrieben. In Baden-Württemberg reicht ein Antigen-Schnelltest aus. In Bayern gilt sogar 3G Plus. Für den neuen Haarschnitt brauchen Ungeimpfte also zwingend einen PCR-Test.
7. Und was für Theater, Kino, Konzerte und Museen?
Ähnlich wie in der Schweiz ist das Zertifikat Pflicht. Unter den neusten Verschärfungen werden bei diesen öffentlichen Veranstaltungen in Baden-Württemberg und Bayern aber nur noch PCR-Tests akzeptiert, genau wie in Innenräumen von Restaurants.
8. Wie sieht es mit Clubs aus?
In Baden-Württemberg sowie Bayerns gilt bei den Clubs 2G. Zusätzlich werden die Kontaktdaten erhoben.
9. Was muss ich beim Übernachten wissen?
In Hotels gilt die 3G-Pflicht. In Baden-Württemberg reicht ein Antigen-Schnelltest aus, in Bayern braucht es einen PCR-Test. Vorsicht für jene, die länger in Deutschland im Hotel bleiben: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss alle drei Tage wieder zum Test antraben.
10. Ich fahre in den Europapark. Was gilt?
Auch für den Europapark gilt die 3G-Plus-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht zwingend einen PCR-Test. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis sieben Jahre. Schüler brauchen ebenfalls generell keinen Test. Jugendliche bis 17, die nicht mehr zur Schule gehen, brauchen zwar einen negativen Test – bei ihnen reicht aber auch ein Antigen-Test aus.
11. Ich treffe privat Freunde in Deutschland. Was muss ich beachten?
In Baden-Württemberg gelten wieder Kontaktbeschränkungen. Ein Haushalt darf sich mit fünf weiteren Personen treffen. Genesene und Geimpfte werden allerdings nicht gezählt, ebenso wenig Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Schwangere und Stillende.