Österreich reagiert am strengsten
So verschärfen unsere Nachbarländer die Einreise-Regeln

Ab Montag gehts sofort in Quarantäne, wer in Österreich einreist, nicht geboostert ist und keinen PCR-Test vorweisen kann. Auch andere Nachbarländer der Schweiz ziehen die Zügel wieder an.
Publiziert: 18.12.2021 um 18:55 Uhr
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Aktualisiert: 18.12.2021 um 23:34 Uhr
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Ab Montag gehts sofort in Quarantäne, wer in Österreich einreist, nicht geboostert ist und keinen PCR-Test vorweisen kann.
Foto: PIUS KOLLER
Ulrich Rotzinger

Die Schweiz lockert die Einreisebestimmungen: Ab 20. Dezember braucht es nur noch einen Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden vor Grenzüberschreitung gemacht wurde. Zudem müssen sich Geimpfte und Genesene nicht mehr wie bislang einem zweiten Test nach vier bis sieben Tagen unterziehen. Die Regel bleibt nur für Ungeimpfte in Kraft.

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Andere Länder ziehen dagegen die Schraube wieder an bei der Einreise. Die Massnahme diene dazu, die Ausbreitung der Omikron-Mutante zu bekämpfen, heisst es zum Beispiel in Österreich.

Einreise nach Österreich stark eingeschränkt

In Vorarlberg ist der Shutdown vorbei. Das Grenzbundesland vom Kanton St. Gallen hat wieder grossflächig geöffnet. Dennoch: Ins Land dürfen nach Angaben des österreichischen Gesundheitsministeriums bis auf weiteres nur noch Menschen, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügen – die Booster-Impfung befreit vom PCR-Test.

Ab Montag, 20. Dezember gilt das neue Regime für Österreich: Ins Schweizer Nachbarland kommt praktisch nur noch ohne Quarantäne rein, wer dreifach geimpft ist. Denn wer keine Auffrischungsimpfung habe, müsse einen PCR-Test vorlegen, heisst es. Auch Genesene brauchen einen PCR-Test.

Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könnten, sind vom 2G-Nachweis ausgenommen. Hier braucht es als Nachweis ein ärztliches Attest. Sonderregeln gibt es ausserdem für Kinder. Unter 12-Jährige sind von der Verschärfung nicht betroffen.

Gute Nachricht für Pendlerinnen und Pendler: Hier bleibt es bei der gewohnten 3G-Regel.

Für Einkaufstouristen gilt neben der Regel 2G plus PCR-Test: Ungeimpfte dürfen nur in Geschäfte des täglichen Bedarfs, nicht etwa in Modeläden. Eine Einreiseanmeldung ist nicht nötig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Deutsche Hochburgen für Einkaufstouristen

Weil am Rhein, Lörrach und vor allem Konstanz sind Hotspots für Schweizer Einkaufstouristen. Seitdem Deutschland die Schweiz Anfang Dezember zum Hochrisikogebiet erklärt, gibt es wieder eine Quarantänepflicht bei der Einreise, die man nach fünf Tagen mit einem negativen Test abkürzen kann. Diese entfällt für Geimpfte und Genesene.

Es gibt aber eine Ausnahme, die vor allem Einkaufstouristen interessiert: Wer weniger als 24 Stunden in Deutschland bleibt, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Theoretisch können Ungeimpfte also weiter einen Tagestrip nach Deutschland unternehmen. Allerdings ist in diesem Fall ein negativer Corona-Test erforderlich. Aufgrund der strengen Beschränkungen vor Ort lohnt sich etwa ein Shopping-Tag kaum noch.

Ab 20. Dezember treten verschärfte Regeln in Kraft. Insbesondere wurden die Ausnahmen bei der 2G+ Regel konkretisiert sowie die Regelungen für Messen, Kongresse und Ausstellungen als auch private Zusammenkünfte verschärft. Dies hat auch Auswirkungen auf Geimpfte und Genesene. Details dazu finden Sie hier.

Frankreich strikt mit Ungeimpften

Wer keine Impfung vorweisen kann und über 12 Jahre alt ist, muss bei Einreise einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Wer in Grenznähe wohnt und in einem Radius von 30 Kilometer (ab Wohnort) für höchstens 24 Stunden die Grenze überschreitet, benötigt keinen negativen Covid-Test, heisst es auf der Website des TCS.

Achtung: Über 60-Jährige benötigen eine Booster-Impfung. Erst mit dem Nachweis ist eine Einreise nach Frankreich möglich.

Wer mit dem Auto, Fernbus oder Zug einreist, muss genesen, geimpft oder getestet sein. Wichtig: Ausfüllen und mitführen des offiziellen Selbstdeklaration/Absichtserklärungsformular.

Genesene ohne Impfung müssen einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen, der mindestens 11 Tage und weniger als 6 Monate alt ist.

Bei geimpften Personen reicht das Vorweisen des Impfnachweises. Weitere Details finden Sie hier.

Italien mit Test-Pflicht bei Einreise

Wegen der Corona-Omikron-Mutante verschärft Italien die Einreiseregeln. Bis Silvester gilt eine Testpflicht für einreisende Schweizerinnen und Schweizer – auch für Geimpfte. Es braucht entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (max. 48 Stunden alt).

Geimpfte und Genesene müssen zudem ein digitales Einreiseformular ausfüllen.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich fünf Tage in Quarantäne. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Weitere Informationen auf Englisch finden Sie hier.

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