Maske wieder auf beim Training!
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2G im Fitnesszenter:Maske wieder auf beim Training!

Einen Test weniger für Geimpfte
Bund lockert Einreiseregeln für Schweizer und Ausländer

Der Bundesrat verschärft die Corona-Regeln – ausser bei den Einreisebestimmungen. Da lockert er, allerdings nur für Geimpfte und Genesene.
Publiziert: 17.12.2021 um 20:37 Uhr
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Aktualisiert: 18.12.2021 um 10:46 Uhr
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Die Einreisebestimmungen ändern ab Montag, 20. Dezember.
Foto: Keystone
Fabio Giger, Conny Tovar, Sarah Frattaroli

Kommen Schweizerinnen und Schweizer aus den Ferien zurück, verlängerte sich bislang die Heimreise um zwei PCR-Tests – auch für Geimpfte und Genesene. Für ausländische Touristen galt bis anhin: Zwei PCR-Tests sind Pflicht. Einer bei Einreise und einer vier bis sieben Tage nach Ankunft in der Schweiz.

Dieses Einreiseregime überarbeitete der Bundesrat – und streicht den zweiten Test für Geimpfte und Genesene. Ab dem 20. Dezember 2021 gilt:

  • Vor der Einreise in die Schweiz müssen alle einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Antigentest vorlegen.
  • Ungeimpfte müssen 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wie bis anhin einen negative PCR-Test bei den Behörden vorweisen. Auch hier wird nun auch ein negativer Antigentest akzeptiert.
  • Geimpfte und Genesene müssen keinen zweiten Test mehr vorlegen.

Die Erleichterung bei den Hoteliers und Schweiz Tourismus ist gross. Man ist froh um die klare Situation jetzt. Die Verwirrung – wann PCR- und wann Antigentest, an welchem Tag und wo melden? – war bei vielen Rückreisenden gross.

«Die meisten unserer Gäste sind ja geimpft, für sie ist nun klar, wann und wie sie testen müssen», sagt Markus Berger von Schweiz Tourismus. Dass nach der Einreise zudem der zweite Test wegfalle, vereinfache alles.

Auch Hotelleriesuisse begrüsst die Lockerung bei den Einreiseregeln. «Die Regeln waren bei Einführung wenig durchdacht und haben zu grosser Verunsicherung geführt. Viele Kantone waren noch nicht bereit für die Umsetzung», schreibt Nicole Brändle Schlegel. Aber: «Die Vereinfachung kommt spät und der Schaden wurde zu einem grossen Teil bereits angerichtet.»

Was bedeutet 2G für den Wintertourismus?

Die Hoteliers in den Bergen haben die wichtigste Zeit vor sich. Für die Übernachtung in Hotels gilt bis auf wenige selbst gewählte Ausnahmen nicht 2G. Wer aber im Restaurant essen will, muss geimpft oder genesen sein. Da die meisten Hotelgäste geimpft seien, würden die neuen Regeln diese Gäste nicht direkt tangieren.

«Die Schweizer Ferienhotellerie wird aber einen Grossteil der ungeimpften Gäste verlieren, denn für die Konsumation im Restaurant gilt neu 2G. Zudem ist 2G+ bei Clubs und Diskotheken eine weitere Einschränkung des touristischen Angebots, das zu einem Rückgang der Nachfrage und zu erhöhtem Aufwand bei den Betrieben führt», schreibt Hotelleriesuisse auf Anfrage.

Insgesamt sei man aber sehr erleichtert, dass für den Moment kein Teil-Lockdown beschlossen wurde und man trage die Massnahmen mit, die zu dessen Verhinderung getroffen werden musste, so der Verband weiter.

Auch auf den Pisten werde man sich schnell an die neue 2G-Regel gewöhnen. Wer im Restaurant essen will, werde sich daran halten müssen, auch wenn sich immer gewissen Leute aufregen würden, sagt Berger von Schweiz Tourismus: «Aber das sind Einzelfälle.»


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