Der schweizerische Traditions-Brotaufstrich «Le Parfait» wird nicht mehr in der Schweiz, sondern in Liechtenstein produziert. Trotzdem prangt weiter oben auf der Tubenverpackung gross ein Schweizerkreuz.
Verstösst Herstellerin Nestlé damit nicht gegen das Gesetz? Und wo sind die effektiven Grenzen von «Made in Switzerland»?, fragten Hörerinnen und Hörer der SRF-Konsumentenradiosendung «Espresso».
Rückblick: Bis ins Jahr 2020 hatte der weltgrösste Nahrungsmittelproduzent Nestlé den Brotaufstrich in einer Fabrik in Basel produziert. Seit gut einem Jahr wird das Traditionsprodukt nun in Bendern in Liechtenstein von der Ospelt-Gruppe hergestellt. Es ist streng gesehen also kein reines Schweizer Produkt mehr.
Swissness aus Liechtenstein
Denn um als «Made in Switzerland» zu gelten und somit das Schweizerkreuz rechtmässig zu tragen, muss ein Erzeugnis zu mindestens 80 Prozent aus Rohstoffen aus der Schweiz bestehen. Zudem muss der Hauptherstellungsschritt hierzulande erfolgen. So steht es im sogenannten Swissness-Gesetz.
Wieso also darf «Le Parfait» das Schweizerkreuz weiterhin tragen?
Laut dem zuständigen Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) geht alles mit rechten Dingen zu und her. Weil die genaue Abgrenzung in Grenzgebieten oft schwierig ist, gibt es für Güter aus diesen Regionen Sonderregelungen.
Dazu gehört auch das Fürstentum Liechtenstein. Produkte, die dort hergestellt werden, dürfen das Label «Made in Switzerland» verwenden. Somit gilt dies auch für den Brotaufstrich «Le Parfait». (shq)