«Wir wurden überschwemmt mit Kündigungen»
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Zertifikatspflicht im Gym:«Wir wurden überschwemmt mit Kündigungen»

Nur mit Zertifikat ins Fitness – Antworten auf drängende Fragen
Ist jetzt eine vorzeitige Kündigung möglich?

Das Zertifikat wird Pflicht im Fitnessstudio. Was bedeutet das für die Inhaber eines Abos? Wer kommt noch ohne Abo ins Studio? Fünf Fragen, fünf Antworten.
Publiziert: 09.09.2021 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 09.09.2021 um 10:55 Uhr
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Training mit der Langhantel im Fitnessstudio: Künftig nur noch mit Zertifikat, aber ohne Maske.
Foto: Keystone
Marc Iseli

Der Bundesrat macht ernst: Ab Montag muss in Fitnesszentren das Covid-Zertifikat vorgezeigt werden. Ohne gibt es keinen Einlass. Das Stemmen der Hanteln ist künftig den Geimpften, Genesenen und Getesteten vorbehalten. Bereits bieten erste Studios an, das Abo zu pausieren.

Activ Fitness, die grösste Kette in der Schweiz, reagiert bereits mit einem Angebot. «Falls du kein Zertifikat vorweisen möchtest, kannst du einen kostenpflichtigen Timestop beantragen», informiert die Kette ihre Kundinnen und Kunden. Die Abo-Pause kostet einmalig 50 Franken. Vorerst, solange die Massnahme des Bundesrats andauert.

Fünf Fragen, fünf Antworten:

Ist jetzt eine vorzeitige Kündigung möglich?
Nein, sagt Konsumentenschützerin Sara Stalder. Das gilt auch für jene, die sich nicht impfen lassen wollen und die Kosten des Selbsttests ab Oktober aus dem eigenen Sack bezahlen müssen. «Die Fitnesszentren werden sich auf den Standpunkt stellen können, dass man weiterhin die Möglichkeit hat, ohne kostspieligen Test ins Studio zu kommen. Nämlich, indem man sich impfen lässt oder den Genesungsnachweis erbringt», so Stalder.

Ab welchem Alter ist ein Zertifikat Pflicht?

Ab 16 Jahren. Der Bund empfiehlt die Impfung aber auch Jüngeren ab 12 Jahren. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) raten dazu. Zwei Vakzine sind zugelassen: Moderna und Biontech.

Wie wird das Zertifikat kontrolliert?

Das ist ganz unterschiedlich. Gewisse Betreiber haben das System bereits so aufgerüstet, dass ein Zertifikat beim Benutzerkonto hinterlegt werden kann. Das Drehkreuz öffnet sich in diesem Fall nur, wenn ein gültiges Zertifikat existiert. Grundsätzlich sind die Betreiber von Fitnessstudios in der Pflicht. Bei einem Verstoss gegen die Zertifikatspflicht droht dem Trainierenden ein Bussgeld von 100 Franken. Der Betrieb muss ebenfalls mit einem Bussgeld rechnen, im Extremfall sogar mit der Schliessung.

Müssen auch die Angestellten im Fitness geimpft sein?

Nein. Es kann zur etwas paradoxen Situation kommen, dass alle Teilnehmer eines Gruppentrainings ein Zertifikat haben, die Kursleiterin aber nicht. Hintergrund ist das Arbeitsgesetz. Der Arbeitgeber darf geimpfte und ungeimpfte Arbeitnehmer nicht diskriminieren. Er darf auch nur unter scharfen Auflagen ein Zertifikat verpflichtend machen. Die Details sind im Einzelfall zu klären. Allgemein gilt: Arbeitgeber dürfen das Zertifikat nur dann verpflichtend machen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient. Dies kann, muss aber nicht der Fall sein, wenn sich Arbeitnehmende in engen Verhältnissen in Innenräumen aufhalten.

Wie lange gilt die Zertifikatspflicht?

Solange wie nötig. Der Bundesrat ist da klar. Er hat die Massnahme zwar vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet. Aber er ist auch bereit, alles länger laufen zu lassen, wenn die epidemiologische Lage dies erfordern sollte.

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