«Die Alternative wäre die Schliessung»
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Zertifikat ab Montag:«Die Alternative wäre die Schliessung»

Beiz Ja, Büro vielleicht
Hier brauchen über 16-Jährige ab Montag ein Zertifikat

Der Bundesrat macht ernst: Ab Montag muss in Restaurants, Kinos oder Fitnesszentren das Covid-Zertifikat vorgezeigt werden. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die ausgedehnte Zertifikatspflicht.
Publiziert: 08.09.2021 um 14:33 Uhr
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Aktualisiert: 08.09.2021 um 21:04 Uhr
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Im Club ist es heute schon Pflicht. Ab Montag muss neu das Corona-Zertifikat auch an diversen anderen Orten vorgezeigt werden.
Foto: Keystone

Wo braucht es ab Montag ein Zertifikat?

In sämtlichen Innenbereichen von Restaurants, Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben muss am Montag der Nachweis vorgezeigt werden, dass man geimpft, genesen oder getestet ist. Als sogenannt rote Bereiche, wo das Zertifikat nun Pflicht ist, gelten auch Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Museen und Zoos. Ausgenommen von der Pflicht sind unter 16-Jährige.

Wo muss ich kein Zertifikat vorweisen?

Im öffentlichen Verkehr, bei privaten Veranstaltungen mit weniger als 30 Personen, aber auch bei Betrieben mit personenbezogenen Dienstleistungen, wie etwa beim Coiffeur oder in der Physiotherapie. Ebenfalls sogenannt grüne Bereiche sind etwa Behördenkontakte, Selbsthilfegruppen oder Gassenküchen, wie auch Kantinen.

Darf mein Arbeitgeber das Covid-Zertifkat überprüfen?

Ja. Allerdings nur unter bestimmten Umständen, wie etwa um die Schutzmassnahmen im Betrieb festzulegen.

Darf das Zertifikat dann zur Pflicht am Arbeitsplatz werden?

Ja. Dann muss der Arbeitgeber aber die Kosten der Tests übernehmen. Regelmässige Betriebstests bezahlt weiterhin der Bund.

Könnte mich ein Arbeitgeber auch ins Homeoffice schicken, wenn ich mich nicht impfen lasse?

Ja. Falls der Arbeitgeber differenzierte Massnahmen vorsieht, wie etwa das Maskentragen oder Homeoffice für Personen ohne Zertifikat, muss der Arbeitgeber die Testkosten nicht übernehmen.

Was ist mit Gottesdiensten oder Beerdigungen?

Nein, grundsätzlich sind religiöse Veranstaltungen, Bestattungen, aber auch Treffen von Selbsthilfegruppen oder der Behördenkontakt von der Zertifikatspflicht ausgenommen, solange unter 50 Personen teilnehmen. Pflicht ist dagegen die Maske und die Kontaktdaten zu hinterlassen. Religiöse Veranstaltungen, Bestattungsfeiern, Veranstaltungen im Rahmen der üblichen Tätigkeit und der Dienstleistungen von Behörden, Treffen etablierter Selbsthilfegruppen und Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit unter 50 Personen; für diese Anlässe gilt unter anderem Maskenpflicht im Innern mit Kontaktdatenerhebung.

Was ist mit Theaterproben oder Sportrainings?

In Innenräumen muss auch hier der Corona-Pass vorgewiesen werden. Diese Beschränkung gilt nicht für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.

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Was ist mit dem Parlament, müssen Nationalräte auch das Zertifikat vorweisen?

Nein. Ganz ausgenommen bleiben Treffen von Parlamenten und Gemeindeversammlungen.

Muss ich jetzt bei einem privaten Fest das Zertifikat verlangen?

Nein. Anlässe unter 30 Personen sind ohnehin von der Zertifikatspflicht ausgenommen, wenn es mehr Personen sind, muss das Zertifikat nur bei Anlässen in öffentlichen Räumen verlangt werden.

Viele Spitäler verlangen inzwischen einen Testnachweis für Besucher. Muss ich da jedesmal einen Test bezahlen, wenn ich nicht geimpft bin?

Nein. Wer eine Gesundheitseinrichtung besucht, kann sich gratis testen lassen. Es gibt aber kein Zertifikat, sondern nur eine Testbescheinigung.

Darf die Uni oder die Hochschule ein Zertifikat von den Studierenden verlangen?

Ja. Der zuständige Kanton kann das bestimmen. Empfohlen ist aber, dass der Unterricht dann auf zwei Kanälen, digital und vor Ort, durchgeführt wird. Besteht keine Zertifikatspflicht, gilt weiterhin eine Maskentragpflicht und eine Kapazitätsbeschränkung.

Gibt es Bussen?

Ja. Gäste ohne Zertifikat in Einrichtungen oder an Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht können mit 100 Franken gebüsst werden. Auch Betrieben und Veranstaltern, welche dieZertifikatspflicht nicht beachten, droht eine Busse bis hin zur Schliessung der Betriebe. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig. (gbl)

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