Ein Urteil des Bundesgerichts sorgt für Aufregung. Wer heute eine Immobilie besitzt, aber wenig Einkommen hat, gilt als Härtefall und erhält damit Steuerrabatt. Damit könnte bald Schluss sein.
Laut dem Urteil vom 4. August dürften Personen, die ein Haus besitzen, nicht als Härtefall eingestuft werden, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Mit diesem Entscheid verhindert das Bundesgericht die Einführung einer Härtefallregel im Kanton Tessin.
Für Menschen mit Haus, aber tiefem Einkommen
In der Schweiz kennen acht Kantone die Ausnahmeregelung, dass Personen mit tiefen Einkommen nicht den vollen Eigenmietwert ihres Hauses versteuern müssen. So soll verhindert werden, dass sie ihre Liegenschaft verkaufen müssten, um die Steuern zu begleichen. Dies betrifft oft Rentner, die zwar ein Haus besitzen, aber von einer bescheidenen Rente leben. Im Kanton Zürich tritt die Regel beispielsweise ein, wenn der Eigenmietwert mehr als ein Drittel des Einkommens zur Deckung der Lebenskosten übersteigt.
Eine solche Regel wollte auch das Kantonsparlament Tessin einführen, doch zwei SP-Parlamentarier wehrten sich dagegen. Es handle sich um eine Bevorteilung von Immobilienbesitzern.
Urteilsbegründung abzuwarten
Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagt die Zürcher Finanzdirektion, dass man die Urteilsbegründung des Bundesgerichts abwarte, danach lassen sich Folgen für andere Kantone abschätzen. (lui)