Neues Urteil zum Eigenmietwert
Müssen Rentner bald um ihre Häuser bangen?

In manchen Kantonen gelten Sonderregeln für Personen mit tiefem Einkommen. Sie müssen nicht den vollen Eigenmietwert des Hauses versteuern. Doch damit könnte bald Schluss sein.
Publiziert: 16.08.2022 um 12:10 Uhr
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Aktualisiert: 17.08.2022 um 10:46 Uhr
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Laut dem Urteil dürften Personen, die ein Haus besitzen, keine Härtefälle mehr sein, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
Foto: Keystone

Ein Urteil des Bundesgerichts sorgt für Aufregung. Wer heute eine Immobilie besitzt, aber wenig Einkommen hat, gilt als Härtefall und erhält damit Steuerrabatt. Damit könnte bald Schluss sein.

Laut dem Urteil vom 4. August dürften Personen, die ein Haus besitzen, nicht als Härtefall eingestuft werden, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Mit diesem Entscheid verhindert das Bundesgericht die Einführung einer Härtefallregel im Kanton Tessin.

Für Menschen mit Haus, aber tiefem Einkommen

In der Schweiz kennen acht Kantone die Ausnahmeregelung, dass Personen mit tiefen Einkommen nicht den vollen Eigenmietwert ihres Hauses versteuern müssen. So soll verhindert werden, dass sie ihre Liegenschaft verkaufen müssten, um die Steuern zu begleichen. Dies betrifft oft Rentner, die zwar ein Haus besitzen, aber von einer bescheidenen Rente leben. Im Kanton Zürich tritt die Regel beispielsweise ein, wenn der Eigenmietwert mehr als ein Drittel des Einkommens zur Deckung der Lebenskosten übersteigt.

Eine solche Regel wollte auch das Kantonsparlament Tessin einführen, doch zwei SP-Parlamentarier wehrten sich dagegen. Es handle sich um eine Bevorteilung von Immobilienbesitzern.

Urteilsbegründung abzuwarten

Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagt die Zürcher Finanzdirektion, dass man die Urteilsbegründung des Bundesgerichts abwarte, danach lassen sich Folgen für andere Kantone abschätzen. (lui)

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