Die Fitnessbranche wehrt sich
«Die neuen Härtefall-Regeln sind völlig hirnrissig!»

Claude Ammann vom Fitnesscenter-Verband kritisiert die Härtefallverordnung des Bundes. Nun fordert die Ratslinke Nachbesserungen.
Publiziert: 23.01.2022 um 00:28 Uhr
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Aktualisiert: 23.01.2022 um 18:25 Uhr
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Claude Ammann, Präsident des Fitnesscenter-Verbandes, kritisiert den Entwurf der neuen Härtefallverordnung des Bundes.
Foto: Philippe Rossier
Fabian Eberhard

Die vom Bund geplanten Auflagen für Härtefallgelder stossen bei Branchenvertretern auf Widerstand. Nach Gastrosuisse wehrt sich jetzt auch der Schweizer Fitness- und Gesundheitscenter-Verband (SFGV). In einer Stellungnahme an das Eidgenössische Finanzdepartement, die SonntagsBlick vorliegt, übt der Verband heftige Kritik an den neuen Vorschriften für das Jahr 2022. Man begrüsse zwar, dass der Bundesrat neue Härtefallmassnahmen plant – sie reichten aber bei weitem nicht aus.

«Die Reserven sind vielerorts aufgebraucht», schreibt der SFGV. Noch einmal verschlimmert habe sich die Situation durch die Zertifikatspflicht. Besonders stossend finden die Fitnessbetreiber, dass neu nur Sportstudios von Härtefallgeldern profitieren sollen, die bereits Kurzarbeit angemeldet haben oder Covid-19-Erwerbsausfallentschädigungen erhalten. «Der vorliegende Entwurf schliesst praktisch alle Fitnesscenter-Unternehmungen aus.»

«Das ist eine Verhinderungsverordnung»

SFGV-Präsident Claude Ammann: «Das ist keine Verordnung, sondern eine Verhinderungsverordnung.» Die neuen Auflagen seien «völlig hirnrissig». Der Bund stehle sich damit aus der Verantwortung. Ammann: «Ich betreibe selbst ein Fitnessstudio und habe stets versucht, Kurzarbeit für meine Mitarbeitenden zu umgehen. Jetzt werde ich dafür bestraft.»

In seiner Konsultationsantwort auf den Entwurf des Finanzdepartements schlägt der Fitnessverband vor, dass die Verordnung nicht nur Härtefälle ab 2022 berücksichtigt, sondern rückwirkend auch die Ausfälle ab Sommer 2021 berücksichtigt werden.
Der Bund seinerseits strebt eine Systemänderung an. «Ziel ist es, dass sich die Unternehmen aus eigener Kraft auf die Entwicklungen der Covid-19-Pandemie ausrichten», schreibt das Finanzdepartement in den Erläuterungen zum Entwurf.

Der Bund fordert explizit zusätzliche Selbsthilfemassnahmen der Unternehmen, namentlich «Restrukturierungen, Sparmassnahmen wie beispielsweise den Verzicht auf nicht zwingend notwendige Investitionen und die Reduktion von Material-, Betriebs- und Verwaltungsaufwand».

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Auch Kritik von linker Seite

Diese Stossrichtung sorgt auch für Kritik von links. Grünen-Nationalrätin Regula Rytz sagte vor zwei Wochen zum SonntagsBlick: «Der Staat will keine unverschuldet in Not geratene KMU retten, das ist der Geist dieser Verordnung und das Ziel dieser Systemänderung.»

Nun will Rot-Grün in der Wirtschaftskommission Nachbesserungen verlangen.

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