Auf einen Blick
- SBB-Regeln: Klassenbenützung gilt auch für Ein- und Ausstiegsbereiche der Wagen
- Speisewagen nur für Konsumierende, Familienwagen für alle zugänglich
- Ruheabteil verbietet Gespräche, 1.-Klasse-WC nur mit entsprechendem Ticket
Die Meldung sorgte für grosses Aufsehen: SBB-Kontrolleurinnen belegten vier Mädchen mit einer Busse von jeweils 75 Franken, weil sie in die 1. Klasse eingestiegen sind, um anschliessend in die 2. Klasse zu wechseln.
Den Teenagern wurde eine Regel zum Verhängnis, die viele nicht kennen: Die Klassenbenützung gilt auch für die Ein- und Ausstiegsbereiche der Wagen. Doch was gilt sonst noch in den Zügen der SBB? Was ist erlaubt und was ist verboten? Blick hat bei der Bahn nachgefragt.
Darf ich im Speisewagen sitzen, ohne etwas zu konsumieren?
Auch wenn die zweite Klasse völlig überfüllt ist, hat es im Speisewagen oft noch Platz. Aber einfach an einem Tisch sitzen, ohne Essen oder Trinken zu bestellen, geht nicht. «Grundsätzlich sind die Plätze im Speisewagen für Kunden bestimmt, die etwas konsumieren», sagt eine SBB-Sprecherin.
Eine Regel, wie viel konsumiert werden muss, oder wie lange man bleiben darf, gibt es hingegen nicht. Doch wenn du gar nichts kaufst, dann kann dich das Personal auffordern, den Wagen zu verlassen.
Dürfen Erwachsene ohne Kinder in den Familienwagen?
Ähnlich wie der Speisewagen ist auch der Familienwagen oft weniger voll als andere Wagen. Das liegt daran, dass er sich im Steuerwagen ganz am Ende des Zuges befindet.
Laut SBB darfst du dich auch ohne Kinder dort aufhalten, solange du die dortigen Einrichtungen für Kinder nicht blockierst oder störst. «Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand und die gegenseitige Rücksichtnahme», sagt die Sprecherin. Wer also als Erwachsener nicht gerade auf der Rutschbahn herumtobt, hat nichts zu befürchten.
Was droht mir, wenn ich im Ruheabteil telefoniere?
Ruheabteile sollen den Reisenden zur Entspannung dienen, oder zum konzentrierten Arbeiten. Deshalb ist klar: «Im Ruheabteil sind Gespräche und Diskussionen, das Abspielen von Audio- und Videoprogrammen und Telefongespräche nicht erlaubt.»
Das gilt auch, wenn die Gespräche leise geführt werden, oder Audios mit Kopfhörer gehört werden. Wenn du deine Mitreisenden störst, kann dich das Zugpersonal aus dem Wagen weisen. «Die SBB schätzt die Regel, dass erlaubt ist, was nicht stört», so die Sprecherin.
Darf ich aufs WC in der 1. Klasse ohne das passende Billet?
In diesem Fall ist die Hausordnung der SBB eindeutig: Mit einem Fahrausweis der 2. Klasse darf man sich nicht in den Bereichen der 1. Klasse aufhalten. Das erfuhren die Teenager aus Luzern auf die harte Tour, auch wenn die SBB betont: «Das Zugpersonal setzt die Hausordnung mit Augenmass durch.»
Folglich gilt auch fürs WC: «Die Nutzung der Toiletten in der 1. Klasse ist grundsätzlich den Reisenden der 1. Klasse vorbehalten.» Andernfalls droht ein saftiger Zuschlag.