Mieter-Aufstand in Huttwil gegen Verwaltung Crowdhouse – Vertreter Buchmann kündigt an
«Ich werde bis vor Bundesgericht gehen, falls Crowdhouse ihre Rendite nicht offenlegen»

Der Mieter-Aufstand in Huttwil wird im Februar vor der Schlichtungsbehörde verhandelt. Auch in anderen Kantonen werden Beschwerden gegen die involvierte Verwaltung vorbereitet. «Ich stehe im Kontakt mit 100 Mietern», so Christophe Buchmann.
Publiziert: 20.12.2023 um 15:45 Uhr
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Aktualisiert: 21.12.2023 um 10:17 Uhr
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Christoph Buchmann, Sprachrohr der Mieter in Huttwil BE, lässt nicht locker.
Foto: STEFAN BOHRER
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Christoph Buchmann (50) ist in diesen Tagen ein gefragter Mann. Er lebt in einer Überbauung in Huttwil BE, deren Bewohner ihrer Verwaltung Crowdhouse allein für die letzten drei Jahre 143'000 Franken an Nebenkosten nachzahlen müssen. Die zwei Gebäude zählen 36 Wohnungen, von deren Mietern über 20 Beschwerde eingereicht wurden. Buchmann ist das Sprachrohr der betroffenen Mieter. «Wir sollten der Behörde drei Fälle vorschlagen, die genauer unter die Lupe genommen werden», so Buchmann. Die Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau verhandelt diese nun am 23. Februar, wie Blick erfahren hat. Ziel sei es, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, der für alle Betroffenen als Muster diene, schreiben die Behörden.

Seit Blick den Fall publik gemacht hat, wird Buchmann von Mieterinnen und Mietern von Crowdhouse-Liegenschaften im ganzen Land kontaktiert. Es hätten sich Leute aus Wald ZH, Luzern oder dem Aargau gemeldet. «Insgesamt sind es rund hundert Mieter, die ebenfalls vor die Schlichtungsbehörde wollen», so Buchmann. Er werde sich in den nächsten Tagen mit den Vertretern der Betroffenen treffen und sie dabei unterstützen.

Rechnungen über bis zu 18'000 Franken

Alle haben das gleiche Problem: Crowdhouse fordert von ihnen hohe Nachzahlungen für Nebenkosten wie fürs Heizen, Hauswartsdienste oder den Wasserverbrauch. Viele Mieter bezweifeln, dass die Abrechnungen stimmen können. Crowdhouse hat gegenüber Blick versichert, man rechne korrekt ab. Doch die Nachforderungen belaufen sich in mehreren Fällen von 7000 bis 18'000 Franken für drei Jahre und sind nicht für alle Mieter stemmbar.

In gewissen Fällen reichen die Forderungen gar bis zu fünf Jahre zurück. Das ist gesetzlich erlaubt, wirft aber ein wenig professionelles Licht auf eine Hausverwaltung. Crowdhouse hat bei künftigen Nebenkostenabrechnungen Besserung versprochen. Man habe entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet. Die Firma hat sich jüngst auch bei ihren Mietern per Brief für das Nebenkosten-Chaos entschuldigt.

Buchmann will die Rendite wissen

Für Buchmann ist jedoch klar: Auch wenn Crowdhouse den Mietern im Schlichtungsverfahren entgegenkommt, will er es genau wissen. «Ich erwarte, dass Crowdhouse ihre Renditeberechnungen offen legt. Tun sie das im Schlichtungsverfahren nicht, werde ich bis vor Bundesgericht gehen», betont Buchmann.

Der Zürcher Hausverwalter lockt Anleger mit Eigenkapitalrenditen von fünf bis knapp über sieben Prozent. Das Geschäftsmodell sieht vor, dass Kleinanleger ab 100'000 Franken Anteile an einer Renditeliegenschaft erwerben können. Wie Crowdhouse ihre Renditen berechnet, will die Firma gegenüber Blick nicht kommentieren.

Crowdhouse vermutet hinter der Berichterstattung derweil einen Komplott, wie die Firma jüngst in einer Mitteilung auf der eigenen Homepage ausführt.


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