Im Oktober teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit, dass die IV in Zukunft nicht mehr mit der PMEDA AG des umstrittenen Neurologen Henning Mast (70) zusammenarbeiten wird. Die Behörde folgte damit einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB).
Diese Woche hat die EKQMB den dazugehörenden Überprüfungsbericht veröffentlicht. Dieser zeigt, dass sich PMEDA in den Jahren 2022/2023 deutlich öfter gegen eine IV-Rente ausgesprochen hat als andere Gutachterstellen: «Bei PMEDA-Begutachtungen wurde in 56,7 Prozent der Fälle eine volle Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit attestiert. Im Vergleich dazu wird von allen anderen polydisziplinären Gutachterstellen nur in 26,4 Prozent der Fälle eine vollständige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit attestiert», heisst es dazu im Bericht.
Weiter werden Mängel bei Aktenzusammenfassung («unvollständig»), Anamnese («basiert hauptsächlich auf schriftlichen Selbstauskünften»), Befunderhebung («unklar, wer diese tatsächlich durchgeführt hat»), Beurteilung («relevante Befunde aus Teilgutachten häufig nicht berücksichtigt»), Therapieempfehlungen («entsprachen nicht den etablierten Standards») und Konsensbeurteilung («entsprachen nicht den BSV-Vorgaben») kritisiert.
PMEDA weist Schuld von sich
PMEDA lässt kein gutes Haar an dem Bericht: «Es wurde eine Beurteilung der Arbeit von PMEDA ohne die gesetzlich vorgeschriebene vorangehende Veröffentlichung von eigenen Qualitätskriterien der EKQMB abgegeben», kritisiert Inhaber Mast. Des Weiteren sei der Bericht «formal und inhaltlich mangelhaft», da er keine vergleichende Qualitätskontrolle von Gutachten anderer Institute enthalte und keine Angaben zu gerichtlichen Überprüfungen enthalte. Mast kündigt an, «zeitnah» über rechtliche Schritte gegen involvierte Personen und Institutionen zu entscheiden.
Mehr zum kranken IV-System
Auf die Frage, wie zu erklären sei, dass PMEDA deutlich mehr IV-Antragstellern eine «vollständige Arbeitsfähigkeit» attestiert habe, meint Mast: «Der vermeintliche Unterschied ist gar nicht seriös belegt oder geprüft worden.» Das BSV habe in mehreren Pressemitteilungen der letzten Jahre auf die nicht gegebene Vergleichbarkeit von Arbeitsfähigkeitsbewertungen zwischen Gutachteninstituten hingewiesen.