Die Airlines der Lufthansa-Gruppe – also auch die Swiss – führen auf ihren Flügen von und nach Deutschland eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske ein. Die Regelung tritt am 1. Februar in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Passagiere dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges entweder eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske. Alltagsmasken sind dann nicht mehr erlaubt.
Die Airlines der Lufthansa-Gruppe hatten schon im Mai vergangenen Jahres eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bord ihrer Flüge eingeführt. «Damit sich Fluggäste rechtzeitig auf die neuen Regeln einstellen können, werden sie per E-Mail und auf den Webseiten und Social Media-Kanälen der Airlines informiert», heisst es in einer Mitteilung.
Dispens nur aus medizinischen Gründen
Die Lufthansa-Gruppe hält fest: «Nach wie vor ist eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von Lufthansa vorgegebenen Formblatt ausgestellt ist. Und wenn ein negativer Covid-19-Test vorliegt, der beim planmässigem Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist.»