Lücke in der Pensionskasse
Ab heute erhalten nur noch Männer Rente – ein Drittel weniger für Frauen

Da Frauen mehr in Tieflohnbranchen und Teilzeit arbeiten, erhalten sie weniger Rente. Ein Drittel der Frauen erhält gar keine Rente aus der Pensionskasse. Die Teuerung verschärft zudem die Situation – der Handlungsbedarf steigt.
Publiziert: 01.09.2023 um 12:22 Uhr
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Aktualisiert: 01.09.2023 um 17:06 Uhr
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Von der AHV-Rente allein kann in der Schweiz niemand leben.
Foto: imago/Westend61
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Milena KälinRedaktorin Wirtschaft

Nicht nur beim Lohn sind Frauen benachteiligt – sie bekommen auch weniger Rente. Die Lücke ist dermassen gross, dass die Frauen ab dem 1. September für dieses Jahr eigentlich keine Rente mehr bekommen. Dies berechnet der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) aufgrund der neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS). In den ersten acht Monaten des Jahres hätten Männer bereits so viel Rente erhalten, wie die Frauen bis Ende Jahr. 

Im Durchschnitt erhält eine Frau 17’293 Franken weniger Rente als ein Mann. Der «Gender Pension Gap» beträgt laut SGB demnach 32,8 Prozent. Frauen bekommen also ein Drittel weniger Rente. «Die Rentenlücke hat sich in den letzten zehn Jahren kaum verändert», erklärt Gabriela Medici (38) vom SGB. 

Damit aber nicht genug: «Die Teuerung verschärft das Problem noch weiter», sagt Medici gegenüber Blick. Mieten, Krankenkassenprämien und Preise generell steigen. Die Inflation drückt dermassen aufs Budget, dass viele Rentnerinnen und Renter 2024 eine ganze Monatsrente fehlt. Auch die AHV erhält erst ab 2025 einen Teuerungsausgleich

Care-Arbeit wird oft von Frauen geleistet

Davon sind insbesondere Personen betroffen, die ein tieferes Einkommen hatten. Und das sind mehrheitlich Frauen. Sie arbeiten öfter Teilzeit und in Branchen mit tieferen Löhnen. Auch ein Grossteil der Betreuungs- und Sorgearbeit lastet auf ihren Schultern. 

In der AHV wird die sogenannte Care-Arbeit berücksichtigt. Pro Jahr Betreuungsarbeit, die eine Person mit einem tiefen bis mittleren Einkommen geleistet hat, erhöht sich die AHV-Rente um bis zu 30 Franken pro Monat. Für eine Person mit voller Beitragsdauer bedeutet ein Kind eine Erhöhung der AHV-Rente um bis zu 350 Franken pro Monat. Dabei zählt jegliche Betreuungsarbeit – also beispielsweise auch die Betreuung eines kranken Familienmitglieds.

AHV allein reicht nicht

Die AHV-Rente beträgt pro Monat aber maximal 2’450 Franken – davon kann in der Schweiz niemand leben. Ein Drittel der Frauen erhält nach wie vor keine Rente aus der 2. Säule. Und muss mit dem geringen Betrag auskommen. Auch wenn eine Pensionskassenrente vorhanden ist, ist die mittlere PK-Rente bei einer Frau gerade mal halb so hoch wie bei einem Mann. In typischen Frauenbranchen erhalten Rentnerinnen und Rentner monatlich gerade mal 500 bis 800 Franken aus der Pensionskasse. 

«Die Dringlichkeit für eine 13. AHV-Rente ist deshalb gestiegen», sagt Medici. Damit würde die Rente aus der AHV um 8,3 Prozent steigen – rund 150 Franken mehr pro Monat. Diese Erhöhung würde alle Personen erreichen – auch die Frauen. Die Schweizer Bevölkerung stimmt im Frühjahr 2024 darüber ab

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