Die Sanktionen gegen Russland sind weitreichend. Das Land wird beispielsweise vom internationalen Finanzsystem Swift ausgeschlossen, Sanktionen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin (69), Premierminister Michail Mischustin (56) und Aussenminister Sergei Lawrow (71) erhoben und das Vermögen von gelisteten Personen und Unternehmen gesperrt. Doch die Wirkung der Massnahmen ist infrage gestellt, wenn russische Oligarchen, die Regierung selbst und Banken ihr Geld einfach in Bitcoins anlegen könnten.
Das Problem der Bitcoins liegt darin, dass sie nicht von Regierungen und Banken kontrolliert werden können, weil sie nicht über eine Bank oder eine offizielle Tauschbörse gehandelt werden. Seit Beginn der russischen Invasion ist der Kurs angestiegen.
Daten nicht vorhanden
«Ganz ehrlich, wir haben keine Ahnung, ob Oligarchen jetzt Bitcoin anlegen. Es gibt einfach keine Daten dazu», sagt Yves Longchamp, Leiter der Researchabteilung bei der Kryptobank Seba in Zug zum «Tages-Anzeiger». Dass Menschen aus Russland derzeit Kryptogeld kaufen, könne nicht ausgeschlossen werden.
Aktuell gibt es zahlreiche neue Wallets, also virtuelle Geldbörsen für Kryptowährungen. Doch laut Longchamps sind die Vermögen der Wallets unterschiedlich hoch: «Die grossen Vermögen könnten von reichen Russen stammen. Die kleinen Beträge deuten aber auf den Mann und die Frau auf der Strasse hin. Es könnten auch Ukrainerinnen und Ukrainer sein, die Notgeld anlegen.» Die dortige Bevölkerung sei ausgesprochen kryptoaffin.
Transaktionen sind nachverfolgbar
Dass Regierungen, Banken oder Oligarchen Hunderte Millionen oder Milliarden Dollar via Bitcoins umgehen, hält Longchamp für unwahrscheinlich. Es seien derzeit gar nicht so viele Bitcoins auf den Kryptowährungsbörsen verfügbar.
«Es gibt keine Indizien für Sanktionsumgehungen», sagt auch Fabian Schär, Professor für Blockchain-Technologie an der Universität Basel zum «Tages-Anzeiger». Selbst wenn eine Person oder ein Unternehmen selbst verwahrte Kryptoanlagen nutzen wollte, müssten sie einen westlichen Gegenpart finden, der die Zahlungen annimmt. Ausserdem ist die Transaktion zwar anonym, aber auf immer nachverfolgbar. Sobald die Adresse bekannt ist, gibt es Beweise für Regelverstösse.
Schär fügt hinzu, dass beim Kauf und Verkauf von Kryptoanlagen gegen herkömmliche Währungen die Identität jeweils offengelegt werden muss. «Auch hier kommen sanktionierte Personen nicht mehr weiter», so Schär. (lui)