Das abrupte Ende von Weltbild in der Schweiz bewegt. Für die 124 Angestellten ist es ein Alptraum, sie verlieren von heute auf morgen ihren Job und erleben emotionale letzte Stunden. Und die Kundschaft wird mit offenen Fragen zurückgelassen.
Blick klärt auf, was die Pleite des Traditions-Buchladens für Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden sowie die Lieferanten hat.
Bekomme ich mein bestelltes Produkt noch?
Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Nein, weil Weltbild Konkurs angemeldet und alle Filialen sowie den Onlineshop geschlossen hat, kann das Unternehmen keine Produkte mehr ausliefern – auch solche nicht, die bereits bestellt worden sind. «Wir sind uns der entstehenden Unannehmlichkeiten und Umtriebe für die Kundinnen und Kunden sehr bewusst und entschuldigen uns in aller Form», teilt Weltbild auf Anfrage von Blick mit.
Kann ich gekaufte Produkte noch retournieren?
Auch hier gilt: Retouren sind nicht mehr möglich.
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Erhalte ich mein Geld bei offenen Forderungen?
Nein, sowohl Kunden als auch Lieferanten mit ausstehenden Forderungen bekommen ihr Geld aufgrund des Konkurses von Weltbild zurzeit nicht. Betroffene Personen und Unternehmen werden dadurch zu Gläubigern im Konkursverfahren. Damit verbundene Ansprüche kannst du beim Konkursamt Solothurn anmelden.
Was passiert mit meinem Weltbild-Gutschein?
Einlösen kannst du diesen nicht mehr. Gutscheine und anderweitige Guthaben kann Weltbild aufgrund des Konkurses ebenfalls nicht rückerstatten. Auch diese Ansprüche kannst du beim Konkursamt Solothurn anmelden.
Wie melde ich mich beim Konkursamt als Gläubiger an?
Für das Verfahren ist das Konkursamt Solothurn zuständig. Als Gläubiger musst du deine Ansprüche innerhalb eines Monats nach Schuldenruf (Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im kantonalen Amtsblatt) geltend machen, um berücksichtigt zu werden. Das Konkursamt hat auf seiner Website ein Formular zur Forderungseingabe aufgeschaltet. Es ist jedoch nicht zwingend, die Ansprüche per Formular einzureichen, es genügt ein Brief mit den notwendigen Angaben. Welche Angaben das Konkursamt braucht, ist in diesem Dokument einsehbar.
Muss ich eine noch nicht bezahlte Rechnung noch begleichen?
Offene Rechnungen für erhaltene Waren müssen Kunden aus konkursrechtlichen Gründen noch begleichen. Die Bezahlung fliesst in die Konkursmasse.
Was passiert mit meinem E-Book-Abo?
Das bei Weltbild gelöste Abo für den E-Book-Reader Tolino verfällt. Weltbild ist als Unternehmen der Tolino-Allianz des deutschsprachigen Buchhandels angeschlossen. Nur: Über diese Allianz gibt es keine einheitlichen Kundenkonten. Das bedeutet, gekaufte E-Books oder Audiobücher sind mit dem eigenen Kundenkonto des Anbieters und dessen Cloud-Lösung verknüpft. Darum musst du ein neues Tolino-Konto bei einem anderen Buchhändler abschliessen.
Verliere ich meine bei Weltbild gekauften E-Books oder Hörbücher?
Nein, die bei Weltbild erworbenen E-Books und Hörbücher für den Tolino-E-Reader bleiben erhalten. Aber: Die Kunden müssen dafür zwingend einige Massnahmen vornehmen – und zwar noch vor Monatsende! «Bitte führen Sie diese Schritte vor dem 31. August durch, da ein späterer Zugriff auf Ihre gekauften Inhalte möglicherweise nicht mehr möglich sein wird», warnt der Buchhändler auf seiner Firmenwebsite.
Was also ist zu tun? Alle gekauften E-Books oder Audiobücher musst du bis Ende August also auf dem eigenen Computer speichern. Dafür muss man den Tolino-Webreader benutzen, wo eine entsprechende Anleitung zu finden ist. Anschliessend kannst du über dein neues Konto bei einem anderen Buchhändler der Tolino-Allianz hochladen.
Wo melde ich mich bei Fragen zu Bezahlungen oder Bestellungen?
Weltbild hat wegen des Konkurses den Betrieb per sofort eingestellt. Darum steht auch der Kundendienst bei Fragen nicht mehr zur Verfügung, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilt. Fragen zum Konkursverfahren sind an das Konkursamt Solothurn zu richten.
Was geschieht mit der nicht verkauften Ware von Weltbild?
Das Konkursamt Solothurn ist nun für das weitere Vorgehen bei Weltbild zuständig. Damit obliegt auch der Umgang mit nicht verkauften Waren dem Konkursverwalter.