Der Markt der gesetzlichen Krankenversicherungen ist in der Schweiz hart umkämpft. Um sich da besser zu positionieren, haben jüngst die Versicherungsgesellschaften Visana und Atupri ihren Zusammenschluss ab 2024 zur neuen Versicherung «Atusana» verkündet.
Mit bald einer Million Versicherten wird die neue Gesellschaft zu einem gewichtigen Player im Schweizer Versicherungsmarkt. Angelo Eggli (55), bislang Chef bei der grösseren Visana, wird das neue Unternehmen führen.
Aus Kundensicht stellt sich allerdings die Frage, was beim Zusammengehen zweier Versicherungen passiert. Blick beantwortet die wesentlichen Fragen am Beispiel des Zusammenschlusses von Visana und Atupri.
Was passiert beim Zusammenschluss mit meinen Verträgen?
Die laufenden Verträge der Kundinnen und Kunden beider Versicherungen bleiben zu denselben Konditionen bestehen und werden inhaltlich nicht verändert. Die Ansprechpersonen, Zugangskanäle und Vertragsinhalte bleiben erhalten. Gegen Ende des Jahres wird für Atupri-Kunden eine juristische Übertragung der Verträge – im vorliegenden Fall auf die Atupri Gesundheitsversicherung AG – erforderlich sein. Zu gegebenem Zeitpunkt werden die Kundinnen und Kunden erneut informiert. Die Visana-Kunden bleiben in der Visana.
Kann ich die Grundversicherung ausserterminlich kündigen?
Nein. Die Kombinationsfusion zwischen Atupri und Visana erfolgt per 1. Januar 2024. Die Kundinnen und Kunden können auf Wunsch ihre Grundversicherung unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende Dezember des Jahres kündigen. Wichtig: Die Kündigung muss spätestens am 30. November 2023 zu Bürozeiten bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen.
Was passiert mit meiner Zusatzversicherung bei einem Zusammenschluss?
Die gewählten Zusatzversicherungen bleiben analog der Grundversicherung vertraglich und inhaltlich gleich.
Kann ich beim einen Versicherer die Zusatzversicherung behalten, mich anderswo aber grundversichern?
Sogenanntes Splitting ist möglich. «Selbstverständlich» können Sie die Grundversicherung beim einen und die Zusatzversicherung beim anderen behalten, versichern beide Krankenkassen auf Anfrage von Blick.
Bleiben Versicherungsleistungen bestehen?
Laut Christophe Kaempf, Sprecher Santésuisse – sowohl Visana als auch Atupri sind Mitglieder in diesem Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer – gibt es keine generell gültigen «Fusionsdirektiven». Eine Fusion sei von Fall zu Fall verschieden. Grundsätzlich sollten Versicherte aber davon ausgehen können, dass ihre bisherige Versicherungsleistung auch unter dem neuen Dach honoriert wird. Sprich, dass eine Fusion nicht zur Beseitigung «unliebsamer» Versicherter dienen darf.
Im Fusionsgesetz sind die gesetzlichen Richtlinien für Fusionen von Kapitalgesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Stiftungen und Einzelunternehmen festgehalten.
Kommen Versicherungsfusionen oft vor?
Mit der Fusion von Visana und Atupri geht der Konzentrationsprozess in der Schweizer Krankenkassen-Landschaft weiter. Vor etwas mehr als einem Jahr schaffte die Helsana-Gruppe ihre Krankenkasse Progrès ab, die fünf Jahre zuvor mit dem Grundversicherer Sansan fusioniert worden war. Die Helsana-Grundversicherung übernahm die Progrès.
Braucht man überhaupt eine Zusatzversicherung?
Das muss jeder für sich entscheiden. Aus rein medizinischer Sicht ist eine Zusatzversicherung nicht nötig. Will jemand aber in einem Einzelzimmer liegen oder die freie Arztwahl im Spital haben, braucht es eine Zusatzversicherung.
Ist es richtig, dass man ab 50 Jahren die Zusatzversicherung nicht mehr wechseln kann?
In der Zusatzversicherung darf die Versicherung den Gesundheitszustand des Antragstellers überprüfen und den Antrag zurückweisen. Mit 50 Jahren haben viele Leute schon das eine oder andere Gebrechen und können deshalb abgelehnt werden. Das betrifft vor allem medizinische Leistungen im Spitalbereich.