Keine Raketen, Vulkane oder Wunderkerzen
Post warnt vor 1.-August-Päckli

Die Schweizerische Post rät vor dem 1. August vom Versand von Feuerwerk ab. Denn dieser ist streng verboten. Auch andere Alltagsgüter dürfen nicht ohne Weiteres verschickt werden.
Publiziert: 26.07.2023 um 15:48 Uhr
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Aktualisiert: 26.07.2023 um 16:15 Uhr
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Die Post warnt vor dem Versand von Feuerwerk.
Foto: STEFAN BOHRER
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Kein Raketenversand zum Nationalfeiertag: Die Post warnt vor dem Schnüren eines 1.-August-Päcklis für Enkel, Neffen oder Göttikinder. Denn Feuerwerkskörper wie etwa Vulkane, Wunderkerzen und auch Tischbomben gelten als Gefahrengut. Transportfirmen sei es gesetzlich untersagt, diese als Paket zu transportieren, schreibt die Post in ihrer Mitteilung.

Nicht nur vom Feuerwerk-Versand rät die Post ab, auch bei anderen Gütern lohne es sich, aufzupassen. Denn viele Alltagsgegenstände fielen unter das Verbot. Nämlich alles, was explosiv, entzündbar, giftig, ätzend oder generell umweltgefährdend ist. So sind etwa auch normale Pakete mit Parfüm, Händedesinfektionsmittel oder Lithiumbatterien untersagt. Im Gegensatz zu wirklich gefährlichen Artikeln wie Feuerwerk oder Gasflaschen können diese jedoch in begrenzter Menge versandt werden, sofern das Paket mit einer Gefahrengut-Kennzeichnung versehen wird.

Verboten, aber nicht kontrolliert

Doch was, wenn das Raketen-Päckli bereits am Schalter aufgegeben wurde? Kontrollieren darf die Post ihr Verbot nicht. Denn das verletze das Postgeheimnis. Wer sich jedoch nicht an das Verbot halte, bringe andere Menschen in Gefahr, schreibt der gelbe Riese. Geht das Paket unerwartet hoch, könne dies zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und zu Schadenersatzforderungen führen.

Das Risiko dennoch einzugehen, kann also für alle Beteiligten unglücklich enden. Die Post liefert daher gleich einen Alternativvorschlag: Dem Göttikind solle man statt Feuerwerk doch lieber einen selbst gebackenen 1.-August-Weggen oder ein Schweizer-Fähnli zuschicken.

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