Kaum mehr Ausnahmefälle
Swiss zieht bei der Maskenpflicht die Schrauben an

Die Swiss beschränkt die Ausnahmen von der Maskenpflicht. Ab September darf man die Maske nur noch abziehen, wenn man ein ärztliches Attest und einen negativen Corona-Test hat.
Publiziert: 24.08.2020 um 14:50 Uhr
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Aktualisiert: 24.08.2020 um 15:02 Uhr
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Seit Anfang Mai herrscht Maskenpflicht an Bord aller Swiss Flüge.
Foto: keystone-sda.ch

Seit Anfang Mai gilt Maskenpflicht an Bord aller Swiss Flüge. Diese soll verhindern, dass man sich während dem Flug mit Corona infiziert. Eine Ausnahme galt bisher noch für Personen, die ein ärztliches Attest vorweisen. Nur dann muss keine Maske getragen werden. Nun verschärft die Swiss ihre Regel.

Laut Medienmitteilung der Lufthansa Group kommen ab dem 1. September weitere Vorschriften für die Befreiung von der Maskenpflicht hinzu. Die Maske darf nur abgezogen werden, wenn man ein ärztliches Attest vorlegt. Dafür muss der Hausarzt das Formblatt der Lufthansa ausfüllen. Das Formular kann der Lufthansa-Website entnommen werden. Hinzu kommt ein negativer Corona-Test, der beim Reiseantritt nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Swiss hält Flieger für sehr sicher

Die Swiss will mit der neuen Regel die Sicherheit der Passagiere verbessern. In der selben Medienmitteilung schreibt die Lufthansa-Group allerdings, das Risiko einer Ansteckung im Flugzeug sei sehr gering. Filter würden die Luft vor Viren säubern. (lui)

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