Ab dem 8. Juni muss eine Schutzmaske tragen, wer ein Flugzeug der Lufthansa betritt. «Zum Schutz der Gesundheit sämtlicher Personen an Bord sind Sie dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen», heisst es in einer Anweisung an die Reisenden.
Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren sowie Personen, denen das Tragen einer Maske gesundheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung nachweislich nicht möglich ist.
Swiss prüft Maskenpflicht
Immerhin: «Zum Verzehr von Getränken und Speisen an Bord, zur Kommunikation mit Gehörlosen, zu Identifikationszwecken sowie für sonstige notwendige, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unvereinbare Tätigkeiten, kann die Maske vorübergehend abgelegt werden», heisst es weiter.
Diese Änderung gilt zunächst für Lufthansa, Eurowings und Lufthansa Cityline. Sämtliche weitere Airlines der Lufthansa Group - also auch die Swiss - prüfen zurzeit, ihre Regelungen entsprechend anzupassen.
Seit dem 4. Mai empfohlen
Die Airlines der Lufthansa Gruppe bitten bereits seit dem 4. Mai alle Fluggäste darum, eine Mund-Nasen-Bedeckung an Bord ihrer Flüge zu tragen. Zudem hatte die Lufthansa empfohlen, die Maske während der gesamten Reise, also auch vor oder nach dem Flug am Flughafen zu tragen, wann immer der gebotene Mindestabstand nicht uneingeschränkt gewährleistet werden kann.