Eine schöne Aussicht, mitten im ruhigen Quartier. In Breitenbach SO sind derzeit vier Einfamilienhaus-Parzellen ausgeschrieben. Wer mitbieten will, muss ganz bestimmte Auflagen erfüllen. Nach dem Kauf muss innerhalb von zwei Jahren gebaut werden, in dieser Zeit ist der Weiterverkauf an Dritte verboten, ansonsten muss das Land zum ursprünglichen Preis der Gemeinde zurückgegeben werden. Es darf nur für eine Parzelle geboten werden, worauf nachher nur ein Grundstück gebaut werden darf. Und: Die Bietenden müssen mindestens seit Ende März in der Gemeinde Breitenbach leben und noch nicht wieder weggezogen sein.
Breitenbach hatte bei der letzten Zählung Ende Dezember 2021 4054 Einwohner. Gerechnet auf die Schweizer Bevölkerung sind das gerade mal 0,046 Prozent aller Einwohnerinnen. Die Gemeinde Breitenbach ist 2018 durch den Kauf aus einer Erbmasse an das Land gekommen. Am 8. August will sie die vier Parzellen je zwischen 830 und 870 Quadratmetern versteigern, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet.
Gemeindeversammlung hat entschieden
In Breitenbach gibt es nur noch wenig Bauland. Dass nur Menschen aus Breitenbach kaufen dürfen, wurde deshalb an der Gemeindeversammlung festgelegt. Laut dem Gemeindeschreiber seien Einzonungen mit dem neuen Raumplanungsrecht kaum noch möglich und die bestehenden Baulandreserven stünden nicht zum Verkauf.
Breitenbach will die Versteigerung am 8. August mit einem Mindestangebot von 650 bis 750 Franken pro Quadratmeter starten, das entspreche etwa dem aktuellen Durchschnittspreis in Breitenbach, meint der Gemeindeschreiber. Die Gemeinde würde nicht reich mit dem Geschäft. (lui)