Sie sind ein Statussymbol, die Möbel von USM Haller. Kaum eine Anwaltskanzlei oder eine Arztpraxis, in der die luxuriösen Metallmöbel nicht stehen. Der Schweizer Hersteller aus Münsingen BE ist Kult. Und muss immer wieder gegen Fälschungen ankämpfen. Nun geht es ihm selber an den Kragen, wie der «Spiegel» berichtet. Ein Nürnberger Händler will beweisen, dass das Unternehmen sein berühmtes Design weitgehend kopiert hat.
Es drohen tiefe Kratzer im Lack der Schweizer Legende. 2019 starteten die Schweizer ein Verfahren gegen ein Nürnberger Unternehmen, das sich lange hinzieht und nun schon durch zwei Instanzen geht. Derzeit ist es am Deutschen Bundesgerichtshof hängig. Die Parteien schenken sich nichts. Michael Johner (36), Geschäftsführer des Möbelhändlers Konektra, droht gar eine Ordnungsstrafe.
Die Streitparteien kennen sich
Er hat nach Zeitzeugen und alten Prospekten gesucht. Und glaubt beweisen zu können: Dass USM seine Klassiker abgekupfert hat, wie der «Spiegel» schreibt. Der Streit hat es in sich. USM hat einen guten Ruf zu verlieren. Bei einer höchstinstanzlichen Niederlage vor Gericht, würden neue Nachahmer wohl wie Pilze aus dem Boden schiessen. Und den Bernern das Geschäft ruinieren.
Spannend: USM Haller und Michael Johner kennen sich. Sie haben in der Vergangenheit sogar zusammen Geschäfte gemacht. 2016 stieg Johner in einer Firma namens Swissmobilia aus Nürnberg (D) ein. Deren Geschäftsmodell: Ersatzteile für USM Haller. Und hochwertige Nachbauten. 15 Prozent günstiger als das Schweizer Original mussten sie sein.
Nicht nur Ersatzteile verkauft
Dann kam es zum Knatsch. 2019 melden sich die USM-Anwälte bei Johner. Der Vorwurf: Swissmobilia würde neben Ersatzteilen komplette neue Möbel verkaufen und dies offensiv bewerben, teils offenbar mit Fotos von USM-Originalen. Testkunden hätten zudem auf Wunsch Einzelteillisten für komplette Möbel bekommen, samt Montageanleitung. Tatsächlich hatten die USM-Leute laut Gerichtsdokumenten bei Swissmobilia mindestens drei Testkäufe tätigen lassen.
Johner ist auch heute noch guter Dinge. Immerhin, sagt er dem «Spiegel», heisse es im Urteil des Oberlandesgerichts, seine Produkte hätten «jedenfalls im Wesentlichen dieselbe Qualität» wie die von USM. Eigentlich ein Ritterschlag.