Die Wohnungssuche im städtischen Umfeld kann mühsam sein. Die Nachfrage ist gross. Ohne Kontakte und Glück dauert die Suche oft Monate lang. Diese Notsituation scheint ein Zürcher Paar ausgenutzt zu haben. Das musste ein Mann (44) und seine Freundin erleben. «Das Paar wollte uns das Bewerbungsformular erst geben, wenn wir ihnen einen Teil der Möbel abkaufen und die Kosten an kleinen Umbauarbeiten in Küche und Bad übernehmen würden», sagt Mann zu «20 Minuten».
Er und seine Freundin waren nach langer Suche endlich auf ein passendes Objekt gestossen. Die beiden reichten ihre Bewerbung bei den Mietern ein und hofften auf einen positiven Bescheid.
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Dann hätten die Vormieter die Möbel-Bedingung gestellt. «Die Vormieter sagten uns, dass dieses Vorgehen in Zürich üblich sei», so der Zürcher zu «20 Minuten». Und: Sie wollten ihnen angeblich entgegenkommen und nur 65 Prozent vom Neuwert verrechnen. Also willigten sie schliesslich ein. Aber: Für all die Zahlungen bekam der Betroffene nie eine Quittung.
Mieter hätten die Wohnung im Originalzustand verlassen müssen
Nachdem die Preise immer höher und die Liste der zu kaufenden Gegenstände immer länger wurde, kamen dem Schweizer die hohen Kosten irgendwann komisch vor. Auf seine Reklamation hin senkte das Paar den Gesamtpreis auf 3650 Franken. Preis und Bedingungen wurde in einem Privatvertrag festgehalten.
Immerhin: Der 44-Jährige erhielt die Wohnung. Bei der Schlüsselübergabe folgte dann eine böse Überraschung. Der Hauswart erzählte ihm, dass die vergangenen Umbauarbeiten gar nicht zulässig waren. Die Mieter hätten die Wohnung im Originalzustand verlassen müssen. Die Verrechnung der Neuerungen seien ebenfalls nicht rechtens gewesen. Schliesslich wandte sich der Mann an einen Anwalt und den Vermieter. Der Anwalt bestätigte ihm, dass der Privatvertrag ungültig sei. Schlussendlich zahlte der Mann für die Möbel, die er tatsächlich übernehmen wollte, einen Preis von 2000 Franken. Die Sache sei jetzt erledigt.
Der Vermieter gibt gegenüber «20 Minuten» an, solches Abzocker-Verhalten nicht zu tolerieren. Das Verhalten der Vormieter sei rechtswidrig gewesen. Die Weiterführung eines Mietvertrages darf nicht von einem Kopplungsgeschäft abhängig gemacht werden. Das gelte auch für die Übernahme von Möbeln. (ene)