Die Januar-Rechnungen müssen bald bezahlt werden. Doch Tausende gebeutelte Betriebe haben nach Monaten von Umsatzverlusten keine Reserven mehr. Der Bund vereinfachte letzte Woche zwar den Zugang zu Härtefallgeldern. Ob eine Firma genügend schnell Zugang erhält oder aber Konkurs anmelden muss, ist Glückssache.
Denn je nach Kanton, kommt ein Unternehmen schon nächste Woche an erleichterte Hilfsgelder oder erst Ende Februar. Manche Kantone sprechen zusätzlich Fixkostenbeiträge, andere Mietreduktionen.
Etwas Erleichterung im Kanton Aargau
Auf die Kritik an der Trödelei hat die letzten Tage ein Kanton nach dem anderen die Programme aufgebessert. Vergleichsweise schnell und grosszügig unterwegs ist der Kanton Aargau. Er hat schon im Dezember erste Härtefallhilfen an Betriebe ausbezahlt. Sie mussten einen Umsatzeinbruch von nur 25 Prozent nachweisen – der Bund gab 40 Prozent vor.
Für die neuen vom Bund beschlossenen A-fonds-perdu-Beiträge für Schliessungen von mindestens 40 Tagen können sich Firmen im Aargau ab dem 25. Januar anmelden. Die ersten Auszahlungen sollen bereits bis Ende Januar stattfinden. Zusätzlich gab der Aargau diese Woche ein Programm für monatliche Fixkostenbeiträge bis 50'000 Franken je nach Branche bekannt, das auch nächste Woche startet. Sogar Gastronomen jubelten.
Auch Bern schöpft das neue Härtefallprogramm des Bundes aus. Anmelden können sich Firmen ebenfalls ab dem 25. Januar. Als Härtefälle gelten sie, wenn sie mindestens 40 Prozent des Umsatzes eingebüsst haben oder mehr als 40 Tage geschlossen werden mussten. Als «Aufbesserung» gilt, dass die Höhe der Hilfsbeiträge neu anhand der Fixkosten berechnet wird statt an den Umsätzen. Ein Ärgernis: Betriebe, die sich schon im ersten Programm beworben haben, müssen nochmals ein Gesuch stellen.
In St. Gallen muss Finanzierung nach Pandemie sichergestellt sein
Gute Nachrichten erhielten im Kanton St. Gallen Zulieferfirmen von geschlossenen Betrieben. So sollen etwa Getränkelieferanten Zugang zu Härtefallgeldern haben, wenn sie 40 Prozent weniger Umsatz machten. Schwierig ist aber, dass Firmen in St. Gallen weiter aufzeigen müssen, dass die Finanzierung mit den Hilfsgeldern nach der Pandemie sichergestellt ist. Weiterer Wermutstropfen: Da das Gesetz für die Hilfen revidiert werden muss, fliesst das Geld nicht vor der Parlamentssession im Februar.
Ein Rennen gegen die Zeit auch im Kanton Zürich: Hier steht die notwendige Gesetzesänderung bis zum 25. Februar unter Referendumsfrist. Werner Scherrer (58), Präsident des Gewerbeverbands Zürich, weiss um die schwierige Lage vieler Firmen. «Aber wir können nicht das Gesetz aushebeln.» Immerhin: Statt einem Umsatzverlust von 50 Prozent müssen nur noch 40 Prozent Einbruch nachgewiesen werden.
In den anderen Kantonen ist der Nachweis beim Umsatzeinbruch kulanter – Zug etwa verlangt nur 20 Prozent. Viele wie Nidwalden und Solothurn übernahmen die letzten Tage die Bundesvorgabe von 40 Prozent.
Für Hans-Ulrich Bigler (62), Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, macht es trotz Verbesserungen kein Kanton wirklich vorbildlich. «Wir zweifeln zudem daran, dass die bereitgestellten Härtefallmittel ausreichend sind.»