Nun heisst es für alle: Grundversicherung wechseln, wer mit der Prämie oder dem Service nicht mehr zufrieden ist. Die Krankenkassen müssen jede Person in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufnehmen.
Tipp 1 - Kündigung
Spätestens am 30. November muss die Kündigung bei der alten Krankenkasse zu Bürozeiten eintreffen. Gleichzeitig muss bis dann die Anmeldung dem neuen Versicherer vorliegen. Sowohl für die Kündigung als auch für die Anmeldung empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG): Brief eingeschrieben oder per A-Post Plus verschicken, möglichst schon Mitte November.
Wer beim bestehenden Versicherer lediglich die Franchise wechseln will, muss dies für eine tiefere ebenfalls schon per Ende November tun, für eine höhere bleibt Zeit bis Ende Jahr.
Tipp 2 - Prämien vergleichen
Aufgepasst bei einigen Krankenkassen-Maklern, genau hingeschaut bei Prämienvergleichen! Passt auf, wenn ihr einen Termin mit einem Krankenkassen-Vermittler vereinbart. Viele Versicherte sind dem Druck und Verhandlungsgeschick der Makler nicht gewachsen. Kommt es zu einem Termin, unterschreibt beim ersten Gespräch nichts – weder Kündigung noch Vollmacht noch Antrag.
- Vergleicht richtig! Prämienrechner gibt es auf diversen Portalen wie Comparis.ch (Vollansicht der Angebote wählen), Swupp.ch oder Moneyland.ch.
Tipp 3 - Prämienrechner vom Bund
Auf der Plattform Priminfo.ch des BAG findet man die Versicherungsangebote aller Krankenversicherer. Zudem hat das BAG eine Hotline eingerichtet: 058 464 88 01. An diese können sich Versicherte per sofort mit ihren Fragen wenden.
Und überlegt genau, mit welchen Arztkosten und Behandlungen ihr im kommenden Jahr konfrontiert seid. Danach gilt es die Franchise auszurichten: Experten empfehlen entweder die höchste oder tiefste. Eine Franchise dazwischen lohnt sich nicht.