Gopfried Stutz
Warum Vermietern die Kaution lieber ist

Mietkautionsversicherungen sind auch aus Sicht der Vermieter zu meiden, meint ein Leser.
Publiziert: 18.06.2022 um 13:58 Uhr
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Aktualisiert: 04.07.2022 um 08:47 Uhr
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Wem das nötige Kleingeld für die Kaution fehlt, der kann eine Mietkautionsversicherung abschliessen.
Foto: Keystone
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Claude ChatelainKolumnist und Wirtschafts-Publizist

Im Gopfried Stutz vom 15. Mai habe ich mich über Mietkautionsversicherungen ausgelassen. Das sind jene Produkte, die nach allgemeinem Verständnis gar keine Versicherungen sind, sondern eher Bürgschaften. Wer als Mieterin oder Mieter keine Kaution von zwei oder drei Mietzinsen hinterlegen kann oder will, könnte eine solche Mietkautionsversicherung abschliessen. Der Versicherer wird dann geradestehen, sofern die Mieterschaft ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Die Prämie für diese Garantie kostet um die 4 Prozent.

Bei meiner eher skeptischen Haltung gegenüber solchen Produkten dachte ich vorab an Mieterinnen und Mieter. Auch der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) rät vom Abschluss von Mietkautionsversicherungen ab. «Versuchen Sie ein privates Darlehen aufzunehmen, wenn Ihnen das nötige Geld für das Depot fehlt», steht auf seiner Website. «Das Depot muss Ihnen am Ende des Mietverhältnisses mit Zinsen wieder zurückerstattet werden. Dies ist bei Prämien für eine Mietkautionsversicherung nicht der Fall.»

Nach Publikation meiner Kolumne meldete sich ein Immobilienbesitzer und Verwalter mehrerer Liegenschaften und meinte, auch als Vermieter sollte man die Hände davon lassen. «Ich würde nie eine solche Versicherung als Ersatz einer klassischen Mietzins-Kaution akzeptieren», schreibt der Herr aus dem Berner Seeland. Er hätte das schon einige Male abgelehnt. Meistens hätte sich die Mieterschaft daraufhin bereit erklärt, zwei Monatsmieten auf einem Depot zu hinterlegen.

Er sagt, die Kaution werde sehr selten für einen Mietzinsausfall verwendet, sondern meistens als Deckung für eventuelle Schäden, die durch die Mieter entstanden sind. Nun gibts ja eine sogenannte Paritätsliste. Das ist eine Lebensdauertabelle. Liegt am Ende des Mietverhältnisses ein Schaden bei einem noch nicht amortisierten Gegenstand vor, so muss der Mieter in der Regel für den Zeitwert der Sache aufkommen. Hat eine Sache ihre Lebensdauer erreicht oder gar überschritten, so bleibt der Vermieter auf dem Schaden sitzen.

Wie so vieles ist auch die Lebensdauer einer Sache keine exakte Wissenschaft. Unstimmigkeiten lassen sich nicht vermeiden. Doch wie der genannte Immobilienbesitzer beteuert, sei es stets zu einer für beide Seiten passende Einigung gekommen. Ob das auch die andere Seite so sieht, weiss ich nicht.

Jedenfalls lässt er durchblicken, dass er keine Lust hat, mit Versicherungen über allfällige Unstimmigkeiten zu streiten. «Eine grosse Versicherung verfügt über Anwälte und Spezialisten, mit denen wir uns sicher nicht auseinandersetzen möchten. Ein kleiner, regionaler Anwalt hätte wohl keine grossen Erfolgsaussichten bei einem solchen Rechtsstreit.»

Diese Aussage wiederum könnte man aus Mietersicht als Argument für den Abschluss einer Mietkautionsversicherung verstehen: Statt mit dem Vermieter zu streiten, überlasse ich das lieber der Versicherung.

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