2,4 Millionen Schweizerinnen und Schweizer haben eine private oder halbprivate Spitalkostenzusatzversicherung. Ihnen kann es nicht egal sein, ob sie für ihre nicht gerade tiefen Prämien wirklich die Gegenleistung erhalten, die ihnen versprochen wird. Deshalb wollen wir aus aktuellem Anlass ein paar Gedanken darüber machen.
Aktuell deshalb, weil der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) am Donnerstag elf Grundsätze publizierte, wie die Tarifverträge zwischen den Krankenversicherern auf der einen und Spitäler und Ärzte auf der anderen Seite in Zukunft daherkommen sollten.
Dies tönt nun nicht wirklich aufregend. Nur muss man halt wissen, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) schon seit Jahren die mangelhafte Transparenz der Tarifverträge kritisiert. Besonders heftig tat sie das Ende Dezember, als sie diverse Unregelmässigkeiten publizierte. Die Rede war von doppelten Abrechnungen oder zu hohen und unbegründeten Arzthonoraren.
Bei einfachen Operationen für Hüftprothesen wurden beispielsweise zu den je rund 16'000 Franken, die als Fallpauschale von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt werden, je nachdem zwischen 1500 und bis zu 25'000 Franken zusätzlich der Zusatzversicherung in Rechnung gestellt. Man muss sich das mal vorstellen.
Die Medien berichteten breit darüber, was natürlich auch Bundesbern nicht verborgen blieb und einige Anfragen und Vorstösse nach sich zog.
Das ging so weit, dass die Stiftung für Konsumentenschutz bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige einreichte und die Eröffnung eines Strafuntersuchungsverfahrens beantragte. «Es braucht in einem ersten Schritt Klarheit, wer für diese Misswirtschaft zur Verantwortung gezogen werden kann», schrieb die Stiftung Ende Mai in der Pressemitteilung.
Manche mögen sich fragen, weshalb der SVV in dieser Sache aktiv wird und auch Santésuisse oder Curafutura nicht. Nun, die genannten Verbände vertreten die Krankenkassen bei Fragen der obligatorischen Grundversicherung; bei den freiwilligen Zusatzversicherungen ist es der SVV, der die Interessen der Krankenversicherer vertritt.
Sollten also diese Grundsätze tatsächlich für transparente und nachvollziehbare Tarife sorgen, wäre das ein Fortschritt. Ob das auch zu tieferen Prämien bei den Spitalversicherungen führt, ist eine andere Frage. Es gibt zwar Beispiele, in denen sich Krankenversicherer weigerten, zu hohe Spitaltarife zu akzeptieren. Es wäre mir aber nicht aufgefallen, dass dies zu tieferen Prämien führte.
Man muss wissen, dass zu tiefe Spital- und Arzttarife dem Urinteresse der Zusatzversicherer, der Gewinnmaximierung, zuwiderläuft. Sie dürfen nämlich bei ihrer Prämienberechnung nicht unwillkürlich hohe Margen einkalkulieren. Liegt die Gewinnmarge konsequent bei über 10 Prozent, wird die Finma einschreiten. Überspitzt formuliert: Je tiefer der Umsatz mit Spitälern und Ärzten, desto tiefer der Gewinn für die Krankenversicherer.