Darum greift die Finma nicht ein
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Wirtschaftsredaktor Kolbe:«Jetzt müssen die Kunden genau hinschauen»

Finma-Bericht erstaunt
Blankoscheck für die UBS!

Die Finanzmarktaufsicht hat den Bericht zur Wettbewerbssituation im Anschluss an die Übernahme der CS durch die UBS veröffentlicht. Handlungsbedarf bestehe diesem zufolge nicht.
Publiziert: 19.06.2024 um 09:01 Uhr
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Aktualisiert: 19.06.2024 um 15:05 Uhr
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Die Finma, im Bild Präsidentin Marlene Amstad, hat ihren Bericht zur UBS veröffentlicht.
Foto: Keystone
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Durch die Fusion mit der Credit Suisse ist die UBS zu einer Megabank angewachsen. Das hinterlässt bei einigen mulmige Gefühle. Was, wenn die UBS Pleite gehen sollte? Und kann die UBS ihre Marktmacht ausnützen?

Nach rund achtmonatiger Bedenkzeit hat die Finanzmarktaufsicht (Finma) nun ihre Überlegungen zu möglichen Auflagen wegen der Zwangsfusion von UBS und Credit Suisse veröffentlicht. Die Beurteilung fällt milde aus: Die Finma verzichtet auf Auflagen!

Die Finma gelangt nämlich zum Schluss, «dass der Zusammenschluss von UBS und Credit Suisse den wirksamen Wettbewerb in keinem Marktsegment beseitigt». Dies, obwohl die UBS in gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken konnte.

Finma beendet besondere Zuständigkeit

«Somit sind die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff nicht erfüllt und die Finma hat das Kontrollverfahren ohne Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen abgeschlossen», schreibt die Aufsichtsbehörde weiter.

Die Finma bewilligte den Zusammenschluss der beiden Grossbanken nach Kartellgesetz bereits vorzeitig am 19. März 2023. Diese Massnahme war «im Interesse des Gläubigerschutzes und notwendig, damit vom Finanzplatz Schweiz und den internationalen Finanzmärkten grösserer Schaden abgewendet werden konnte». Das sofortige Handeln der Finma habe dem dafür gesetzlich vorgesehenen Vorgehen entsprochen.

Demnach tritt die Finma bei Zusammenschlüssen, die aus Gründen des Gläubigerschutzes als notwendig erscheinen, an die Stelle der Wettbewerbskommission (Weko). Mit dem Abschluss des Kontrollverfahrens endet die besondere Zuständigkeit der Finma gemäss Kartellgesetz in dieser Sache. 

Die Finma werde die Integration der Credit Suisse in die UBS aus ihrer Aufsichtsperspektive aber weiterhin eng begleiten.

Das sagen UBS und Weko

Die UBS selber hat den Entscheid zur Kenntnis genommen. In einer nüchternen Stellungnahme hält die Grossbank fest: «Wir werden uns weiterhin für ein dynamisches, wettbewerbsfähiges und faires Umfeld einsetzen, unsere Integrationspläne umsetzen und für die Schweiz und die Gemeinschaften, in denen wir leben und arbeiten, eine tragende Säule der wirtschaftlichen Unterstützung bleiben.»

Ganz aus dem Schneider ist die UBS nämlich nicht: Die Wettbewerbskommission (Weko) sieht durchaus Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung der UBS. Sie pocht darauf, dass Gebühren und Preise der fusionierten Bankengruppe künftig genau beobachtet werden. Gegen Anpassungen, die die Position der neuen UBS weiter stärken könnten, sollen die Behörden einschreiten.

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