Experte erklärt Tipps für die Steuererklärung
Diese Fehler kosten dich Tausende Franken

Fehler bei der Steuererklärung gehen so richtig ins Geld. Blick liefert die Übersicht, welche Abzüge du auf keinen Fall vergessen solltest.
Publiziert: 00:10 Uhr
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Die Steuererklärungen landen im Briefkasten und müssen ohne Fristverlängerung bis Ende März ausgefüllt werden.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Es ist wieder so weit: Die Steuererklärungen flattern ins Haus. Ein Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung kann dich teuer zu stehen kommen. Geht ein grösserer Abzug vergessen, steigen die Steuern rasch um ein paar Hundert oder gar Tausend Franken an. Blick liefert Tipps, welche Abzüge du auf keinen Fall vergessen darfst. In diesem Jahr lohnt es sich noch ein wenig mehr: Zahlreiche Abzüge wurden wegen der kalten Progression erhöht. Und gerade bei der Kinderbetreuung winkt deutlich mehr Einsparpotenzial bei den Steuern.

Belege

Die Kontoauszüge der Banken kriegt man zum Jahresbeginn zugestellt oder kann sie auf dem E-Banking-Konto herunterladen. Doch wo ist die Zahnarztrechnung? Und wo sind die Abrechnungen der Küchensanierung? «Man sollte unbedingt das Jahr über alle wichtigen Belege in einer Steuermappe sammeln, damit man den Unterlagen nicht jetzt noch hinterherlaufen muss», sagt Oliver Wälti, Steuerexperte beim VZ Vermögenszentrum. Andernfalls vergisst du gewisse Abzüge womöglich oder kannst die Ausgaben dafür schlicht nicht mehr belegen.

Für Familien

Für jedes minderjährige oder in Ausbildung stehende Kind kannst du bei der direkten Bundesteuer 6700 Franken abziehen. Auf Stufe Gemeinde- und Kantonssteuern sind die Kinderabzüge meist höher. In vielen Kantonen wie Bern oder Luzern steigen sie für Kinder in Ausbildung und ständigem auswärtigen Studienaufenthalt deutlich an. Im Kanton Zug können für Kinder in Ausbildung ab 16 Jahren 24’500 Franken abgezogen werden.

Kinderbetreuung

Das dürfte Doppelverdiener freuen: Bei der direkten Bundessteuer sind die Abzüge für die Drittbetreuung der Kinder bereits im letzten Jahr deutlich gestiegen. Pro Kind betragen sie maximal 25’500 Franken. «Fürs Steuerjahr 2024 können Eltern nun auch in zahlreichen Kantonen Betreuungskosten pro Kind in vergleichbarer Höhe geltend machen», sagt Wälti. Einige Kantone, wie Zug, Luzern oder Wallis, kennen für Eltern auch einen Abzug für die Eigenbetreuung von Kindern, falls keine Kosten für eine Drittbetreuung geltend gemacht werden.

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Doppelverdiener

Auf Bundesebene können Ehepaare, bei denen beide erwerbstätig sind, vom niedrigeren Erwerbseinkommen zwischen 8500 und 13'900 Franken abziehen. «Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gibt es grosse Unterschiede», so Wälti. So beträgt der Zweitverdienerabzug in vielen Kantonen nur 500 bis 100 Franken. Im Kanton Glarus sind es zehn Prozent des niedrigeren Einkommens bis maximal 10'200 Franken. 

Pendlerabzug

Fährst du mit dem Zug, Bus oder Tram zur Arbeit, kannst du die tatsächlichen Kosten deines Abonnements in Abzug bringen. Autofahrer sind klar im Nachteil: Hier kannst du die Fahrtkosten nur unter gewissen Voraussetzungen angeben. Beispielsweise, wenn dein Wohnort schlecht an den ÖV angebunden ist, du das Privatauto während der Arbeitszeit benötigst oder dein Arbeitsweg mit dem öffentlichen Verkehr viel länger dauert. In vielen Kantonen gilt dies ab einer Stunde zusätzlicher Reisezeit pro Tag. Mit dem Auto wird nach Kilometer abgerechnet. Bei der direkten Bundessteuer sind die Abzüge bei 3200 Franken gedeckelt. In den Kantonen sind die Limiten höher. In den Kantonen Uri und Freiburg liegen sie bei über 10'000 Franken. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, kann pauschal 700 Franken abziehen. 

Eigenheimbesitzer

Besitzt du ein Eigenheim, musst du den Eigenmietwert versteuern. Dafür kannst du die Kosten für Unterhalt und Renovationen abziehen. Wertvermehrende Investitionen sind davon ausgenommen. Investitionen in Energiesparmassnahmen kannst du hingegen abziehen. Übersteigen diese das steuerbare Einkommen im Jahr der Ausführung, können die Kosten in den zwei folgenden Steuerperioden in Abzug gebracht werden. Auch Schuldzinsen kannst du geltend machen. Beim Eigenheim kannst du zwischen einem pauschalen Abzug oder den effektiven Kosten wählen. Und bei Stockwerkeigentum ist auch der Erneuerungsfonds abziehbar. Nicht vergessen: «Auch die Gebäudeversicherung kann abgezogen werden», so Wälti.

Versicherungen

Du kannst die Krankenkassenprämien der Grund- und Zusatzversicherung über den allgemeinen Pauschalabzug geltend machen – darunter fallen auch Prämien von Unfall-, Lebens- oder Rentenversicherungen. Für erwerbstätige Alleinstehende mit Pensionskassenanschluss oder Beiträgen in die Säule 3a beträgt die Versicherungspauschale auf Bundesebene 1800 Franken, bei Verheirateten ist es das Doppelte. Bei den Gemeinde- und Kantonssteuern können je Wohnkanton zwischen 1700 Franken (Obwalden) und 5400 Franken (Tessin) maximal in Abzug gebracht werden. Mit jedem Kind wird die Versicherungspauschale nochmals erhöht. 

Krankheit oder Unfall

Auch selbst getragene Krankheitskosten können abgezogen werden. «Darunter beispielsweise der Selbstbehalt bei der Krankenkasse, Hörgeräte, Zahnarztbesuche oder Brillen», sagt Wälti. «Deshalb ist es wichtig, die Belege aufzubewahren.» In den meisten Kantonen sind die Kosten abziehbar, sobald die selbst bezahlten Rechnungen fünf Prozent des Reineinkommens übersteigen. Deutlich tiefer ist die Schwelle in den Kantonen Wallis, Glarus, St. Gallen oder Genf. Im Kanton Baselland kannst du bereits den ersten Franken abziehen. 

Aus- und Weiterbildung

Machst du eine Aus- oder Weiterbildung, die direkt mit deinem Beruf zusammenhängt oder für eine künftige Anstellung relevant ist, kannst du diese von der Steuer abziehen. Dabei darfst du nur die Kosten geltend machen, die du selbst trägst. Grössere Abzüge musst du meist belegen. «Im Kanton Zürich ist neuerdings kein Pauschalabzug mehr möglich, sondern nur noch effektive Kosten für Weiterbildungen», so Wälti. Auf Bundesebene beläuft sich dein maximaler Abzug neuerdings auf 12'900 Franken. In den meisten Kantonen liegt der Maximalbetrag zwischen 12'000 und 13'000 Franken. Im Kanton Basel-Stadt sind es bis zu 18'900 Franken.

Getrennte Eltern

Im Grundsatz gilt: Lebst du getrennt und teilst dir das Sorgerecht, können beide Elternteile jeweils die Hälfte des Kinderabzugs bei Minderjährigen anbringen – vorausgesetzt, es fliessen keine Alimente. Sobald ein Elternteil Alimente zahlt, kann er oder sie diese in Abzug bringen. Darunter fallen auch Zahnarztkosten oder Musikunterricht. Der andere Elternteil muss die Alimente versteuern, kann dafür den ganzen pauschalen Kinderabzug angeben. Für volljährige Kinder ist ein Abzug der Unterhaltsleistungen hingegen nicht mehr möglich, müssen aber auch vom Kind nicht versteuert werden.

Auswärtsverpflegung

Arbeitest du den ganzen Tag, kannst du meist die auswärtige Verpflegung von der Steuer absetzen. Dies ist dann der Fall, wenn dein Arbeitsort genug weit vom Wohnort entfernt ist oder die kurze Mittagspause keine Verpflegung daheim zulässt. Der maximale Abzug beträgt bei einer Vollzeitstelle 3200 Franken. Verpflegst du dich in einer Kantine mit vergünstigtem Essen, kannst du nur die Hälfte abziehen.

Altersvorsorge

Angestellte können Einzahlungen in die Säule 3a bis zum Maximalbetrag von 7056 Franken abziehen. Du kannst auch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse von den Steuern absetzen. «Ob sich das lohnt, hängt vom individuellen Fall und der Pensionskassenlösung ab», so Wälti. Bei höherem Einkommen und damit steigendem Grenzsteuersatz wird ein PK-Einkauf aber zunehmend attraktiver. Für 2025 ist der Maximalbetrag mit 7258 Franken festgesetzt. 

Rente

Bei Rentner entfallen berufsbedingte Abzüge. Auch Einzahlungen in die dritte Säule sind nicht mehr möglich. Für Rentner lohnt es sich, zu prüfen, ob sie ihre Pensionskasse als Rente oder als Kapital auf einen Schlag beziehen. «Derzeit spart man bei einem Bezug dank reduziertem Steuersatz noch Geld», so Wälti. Wie lange das so bleibt, ist jedoch ungewiss: Der Bundesrat möchte die Steuern für Kapitalbezüge auf Bundesebene erhöhen. Auch Pflegekosten für Spitex, Alters- und Pflegeheime können abgezogen werden.

Mietwohnungen

Vermietest du eine Wohnung, kannst du Auslagen für Unterhalt, Versicherungsprämien oder Verwaltungskosten ebenfalls abziehen. Unterhalts- und Verwaltungskosten kannst du pauschal oder effektiv angeben. «In den meisten Kantonen beträgt die Pauschale 10 Prozent des Nettomietzins bei Immobilien bis 10 Jahren. Danach steigt die Pauschale auf 20 Prozent», so Wälti. Zu beachten: «Kosten, die bereits über die Nebenkosten auf den Mieter abgewälzt wurden, dürfen natürlich nicht mehr abgezogen werden», ergänzt er. 

Wertschriften

Erträge wie Zinsen und Dividendenerträge musst du als Einkommen versteuern. Dafür bekommst du die auf Schweizer Anlagen und Wertschriften einbezogene Verrechnungssteuer zurückerstattet. Zudem kannst du bei von Dritten verwalteten Portfolios die Verwaltungsgebühren abziehen. 

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