8,6 Milliarden Franken gehen jährlich in die Verwaltung der Pensionskassen, zeigt eine Berechnung von Ex-Preisüberwacher Rudolf Strahm (81). Rund 80 Prozent davon verschlingt allein die Vermögensverwaltung im Finanzsektor.
«Die obligatorischen Pensionskassen sind zum Selbstbedienungsladen für Banken und Hedgefonds geworden», kritisiert Strahm im Gespräch mit Blick. Oder anders ausgedrückt: «Sie zocken PK-Gelder ab.» Die Finanzindustrie verrechnet den Pensionskassen zum Beispiel Bankgebühren, Depotgebühren, Courtagen, Transaktionskosten und Stempelsteuern.
Grosse Kostenunterschiede in der Vermögensverwaltung
Durchschnittlich liegen die Vermögensverwaltungskosten laut Strahm bei 0,56 Prozent der Anlagesumme. Doch die Streuung ist riesig. Während grosse Kassen wie BVK und Publica für die Angestellten des Kantons Zürich und des Bundes Kosten von nur 0,2 bis 0,3 Prozent haben, liegen diverse kleine Kassen im Bereich von 0,8 bis 1,2 Prozent.
«Viel zu hoch», sagt Strahm. Denn die Anlagen der Pensionskassen liessen sich nicht mit Privatanlagen vergleichen. «Das sind institutionelle Anleger, die Millionensummen anlegen. Das würde tiefere Vermögensverwaltungskosten ermöglichen», ist Strahm überzeugt.
«Transparenz und Wettbewerb schaffen»
Insgesamt verwalten die 1400 Pensionskassen und BVG-Einrichtungen in der Schweiz rund 1,2 Billionen Franken an Schweizer Vorsorgegeldern. Deshalb wären auch kleine Verbesserungen für die Versicherten bedeutsam.
Doch durch die geplante BVG-Reform, über die am 22. September abgestimmt wird, würden die Verwaltungsgebühren nicht angegangen, sagt Strahm. «Damit die Kosten sinken, braucht es Transparenz, um einen Wettbewerb zwischen den Kassen zu schaffen und Druck auf die Stiftungsräte und Vermögensverwalter auszuüben.»
Damit würde das Kostenbewusstsein bei Versicherten und Pensionskassen steigen und die Finanzindustrie wäre gezwungen, preisgünstigere Lösungen anzubieten, ist der ehemalige Preisüberwacher überzeugt. Doch leider wehre sich der Pensionskassenverband seit Jahren gegen mehr Transparenz.
Konkret könnte das Bundesamt für Statistik (BFS) jährlich mit seiner «Pensionskassenstatistik» die Totalkosten für jede Pensionskasse mit einer Vergleichszahl einzeln darstellen, so Strahm. Dafür bräuchte es nicht einmal ein neues Gesetz, eine Weisung oder Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern ans BFS würde genügen.
Senkung des Umwandlungssatzes unnötig
Zwar gebe es an der BVG-Reform auch gute Elemente, wie die Verbesserung der Vorsorge bei tiefen Einkommen und bei Teilzeitarbeit, die vor allem Frauen zugutekommen werde, so Strahm. Doch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent sei unnötig.
«Die Senkung des Umwandlungssatzes wurde beschlossen, um die Umverteilung von jung zu alt zu stoppen. Doch diese existiert seit der Zinswende nicht mehr», sagt Strahm. Zur Erklärung: Als die Nationalbank (SNB) Negativzinsen verlangte, betrafen diese Strafzinsen die hohen Sparguthaben der Alten weit stärker als diejenigen der Jungen.
Doch nun liegt der Leitzins bei aktuell 1,25 Prozent und die Pensionierten finanzieren ihre Renten wieder selbst. Aktuell zahlten die Alten sogar ein bisschen etwas an die Renten der aktiven Beitragszahler.