Patrizia Laeri (47) erhält derzeit viel Zuspruch in den sozialen Medien. Die Gründerin des Frauen-Finanzportals ElleXX musste Anfang Mai von ihrem an Krebs erkrankten Mann Abschied nehmen. Hätte sie ihren Mann nicht noch vor seinem Tod geheiratet, wäre die Mutter beim Erben und der Vorsorge mit riesigen Nachteilen konfrontiert gewesen. «Auch ich habe deshalb noch geheiratet, als es fast schon zu spät war. Ich sehe die steigende Zahl der Konkubinats-Paare deshalb mit grosser Sorge für die Frauen. Also heiratet. Bitte», schreibt Leari in einem ihrer Posts.
Zahlreiche Frauen reagieren darauf. Einige von ihnen haben ebenfalls einen schmerzhaften Verlust erlitten. «So toll, wie du ein solch schwierigen Moment nutzt, um auf so ein wichtiges Thema hinzuweisen. Frauen müssen sich mehr um die eigenen Finanzen kümmern», schreibt eine Frau.
Die Zahl der Paare, die in einem Konkubinat leben, hat massiv zugenommen. Inzwischen ist jedes fünfte Paar mit einem Kind unter fünf Jahren laut einer Studie des Versicherungskonzerns Swiss Life nicht verheiratet. Doch das kann in einigen Fällen zu erheblichen Nachteilen führen. Blick liefert die Übersicht.
Risiken werden unterschätzt
Nur eine Minderheit der Schweizerinnen und Schweizer beschäftigt sich vertieft mit der Vorsorge oder Absicherung für den Todesfall des Partners. Viele Paare unterschätzen das Risiko einer Scheidung oder eines Todesfalls in der eigenen Beziehung massiv, wie eine Umfrage von Swiss Life zeigt. «Nur jedes zehnte Ehepaar geht bei der eigenen Ehe von einem hohen Scheidungsrisiko aus», sagt Andreas Christen (39), Leiter Research Vorsorge bei Swiss Life. In der Realität werden jedoch etwa 40 Prozent der Ehen geschieden. Und 2022 verwitweten schweizweit etwa 3400 Frauen unter 64.
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Vorsorge und Vertrag
Lebt man in einem Konkubinat und hat Kinder, reduzieren nach wie vor oft die Frauen ihr Arbeitspensum. Im Trennungsfall werden jedoch AHV und Pensionskasse nicht geteilt. Zudem besteht für die Person, welche den Grossteil der Kinderbetreuung stemmt, kein Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Will man trotzdem nicht heiraten, sollte man deshalb unbedingt über einen Konkubinatsvertrag nachdenken. «Je grösser der Pensen- beziehungsweise Einkommensunterschied zwischen den Partnern, umso sinnvoller ist eine Heirat mit Blick auf die Absicherung der Person mit dem geringeren Einkommen», sagt Christen.
Witwenrente im Todesfall
Tritt der unverhoffte Fall ein, dass der Partner oder die Partnerin stirbt, sind verheiratete Paare deutlich besser abgesichert. Hat das Ehepaar Nachwuchs, erhält die Frau auf jeden Fall eine Witwenrente der AHV, unabhängig vom Alter der Kinder. Das gilt auch, wenn die Frau über 45 Jahre alt ist und für mindestens fünf Jahre verheiratet war. Bei geschiedenen Frauen muss die Ehe mindestens zehn Jahre gehalten haben. Kinderlose Witwer hingegen haben keinen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente.
Pensionskasse im Todesfall
Bei der Pensionskasse gelten für Ehepaare ähnliche Regelungen – wobei hier nicht zwischen den Geschlechtern unterschieden wird. Im Konkubinat gibt es diese Absicherung nicht. «Doch viele Pensionskassen zahlen Hinterbliebenen auch in einem Konkubinat eine Rente, wenn gewisse Auflagen erfüllt werden. Oft muss man den Partner dafür aber bereits zu Lebzeiten als begünstigte Person eintragen lassen», so Christen.
Schock bei der Erbschaftssteuer
Wer nicht verheiratet ist, den ereilt je nach Kanton beim Todesfall des Partners gleich noch der nächste Schock: Bei einem Konkubinat kann dann eine heftige Erbschaftssteuer fällig werden. Bei einem Erbvermögen von 500'000 Franken muss der hinterbliebene Partner oder die Partnerin im Kanton Genf fast 270'000 Franken an den Fiskus abtreten, wie eine Auswertung von VZ Vermögenszentrum aus dem letzten Jahr zeigt. In Zürich wären es 122'000 Franken. Gerade bei Immobilien kann das zu einem Problem werden. Zudem steigt auch die Hürde bei der Tragbarkeit, sobald die Hypothek erneuert werden muss.
In vielen Kantonen fallen die Steuern höher aus, wenn das Konkubinat nicht mindestens fünf oder zehn Jahre gedauert hat. Im Kanton Basel-Stadt sind nach fünf Jahren in einem Konkubinat noch 52'000 Franken Erbschaftssteuer fällig. Bei einer kürzeren Laufzeit ist bei einem Erbe über eine halbe Million Franken das Dreifache an Steuern fällig. Parlament und Regierung wollen die Erbschaftssteuer für Konkubinate (ab fünf Jahren) nun aber abschaffen. Unter Ehepartnern sind Erbschaften in den meisten Kantonen bereits heute steuerfrei.
Heiratsstrafe und AHV
Etwa ein Drittel der Konkubinatseltern gibt in einer Swiss-Life-Umfrage an, aus Steuergründen auf eine Heirat zu verzichten. Gerade für Doppelverdiener bei Doppelverdienern kann die Heiratsstrafe ziemlich einschenken. Der Grund: Die Gehälter werden zusammengerechnet und so schlägt die Steuerprogression zu. Diese kann bei höheren Haushaltseinkommen rasch einige Tausend Franken ausmachen. Bei tieferen Einkommen profitieren Ehepaare in einigen wenigen Kantonen aber gar von einem steuerlichen Heiratsbonus. Auch bei der Altersvorsorge droht Ehepaaren ein Nachteil: Konkubinatspaare können maximal 4900 Franken pro Monat erhalten. Bei Ehepaaren liegt der Maximalbetrag bei 3675 Franken. Das macht eine jährliche Differenz bei der AHV-Rente von bis zu 14'700 Franken.