Mitte November 2021 führte die Fluggesellschaft Swiss die Corona-Impfpflicht für ihr Kabinenpersonal und ihre Piloten ein. Die grosse Mehrheit war zu jenem Zeitpunkt bereits geimpft – oder liess sich noch rechtzeitig gegen Covid-19 impfen. Doch rund 150 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter widersetzten sich dem Piks. Sie wurden im vergangenen Jahr entlassen.
Jetzt ziehen Ex-Swiss-Angestellte gegen ihren alten Arbeitgeber vor Gericht. Am 13. Januar 2023 wurde die erste Klage von «Airliners for Humanity» eingereicht, wie aus einer internen Mitteilung des Vereins hervorgeht, die Blick vorliegt. Wo, bleibt ungenannt. Hinter dem Zusammenschluss steht eine «Gruppe von geimpften, ungeimpften, geboosterten, genesenen und leider inzwischen auch bereits gekündigten Mitarbeitenden», wie es auf ihrer Webseite heisst.
Wer konkret hinter dem Online-Angebot steckt, ist unklar. Niemand tritt mit Name in der Öffentlichkeit auf. Auch bleiben Blick-Anfragen bei «Airliners for Humanity» unbeantwortet.
Urteil bis Ende Jahr erwartet
Der Verein klagt stellvertretend für die entlassenen Swiss-Crews wegen «ungerechtfertigter und missbräuchlicher Kündigung». «Diese Klage umfasst rund 50 Seiten und wird durch mehrere Hundert Seiten Beilagen ergänzt», schreibt «Airliners for Humanity» in der internen Mitteilung.
Nun sei die Swiss am Zug, die schriftlich Stellung nehmen könne. Der Verein rechnet damit, dass die Hauptverhandlung vor Gericht im Spätsommer oder Herbst stattfinden wird. Bis Ende Jahr soll ein erstinstanzliches und rechtskräftiges Urteil gefällt worden sein. Auch für einen einzelnen Piloten will der Verein in wenigen Wochen eine entsprechende Klage einreichen.
Swiss bereut Impfpflicht nicht
Die Swiss schreibt auf Blick-Anfrage, dass man von der Klage von «Airliners for Humanity» noch keine Kenntnis habe. Die Impfpflicht bestehe weiterhin – allerdings müssen die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter keinen Booster holen, eine einmalige Doppelimpfung gegen Corona reicht, um mit Swiss zu fliegen.
Die Impfpflicht fürs fliegende Personal bereue man nicht, stellt die Swiss klar. «Das Impfobligatorium wurde insbesondere aus fürsorgerischen sowie aus operationellen Gründen eingeführt.» Und weiter: «Die Impfung bietet unverändert den besten Schutz vor schweren Erkrankungsverläufen und entspricht immer noch den Empfehlungen der relevanten Fachbehörden.»
Trotz allgemeiner Lockerung der Einreise-Regelungen seien an einigen Destinationen die Vorgaben nach wie vor strikt und könnten sich auch weiterhin kurzfristig ändern. Zudem bestehe weiterhin eine gewisse Unsicherheit, wie sich die Lage entwickeln werde.
«Darüber hinaus hätte eine unterschiedliche Handhabung bei den Besatzungsmitgliedern eine hohe Komplexität in der Einsatzplanung zur Folge und würde eine Ungleichbehandlung darstellen», so die Swiss. «Aus diesen Gründen halten wir am Impfobligatorium fest, alle Besatzungsmitglieder verfügen über einen gültigen Impfnachweis.»