Druckversuche vor dem Vincenz-Prozess
Mitangeklagter Barbier-Mueller klagt gegen Ringier

Der Druck steigt vor dem Vincenz-Prozess, die Nerven liegen blank. Einer der Mitangeklagten will um jeden Preis verhindern, dass sein Name im Zusammenhang mit dem Prozess genannt wird. Und klagt gegen Ringier.
Publiziert: 24.01.2022 um 18:06 Uhr
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Aktualisiert: 25.01.2022 um 06:46 Uhr
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Druckversuche gegen die Medien: Stéphane Barbier-Mueller, Mitangeklagter im Vincenz-Prozess, klagt gegen Ringier ...
Foto: THOMAS BUCHWALDER (ZVG/PRESSEBILDER)

Im Vorfeld des Prozesses gegen Pierin Vincenz (65), der am Dienstag in Zürich beginnt, wird mit harten Bandagen und an allen Fronten gekämpft. Einer tut sich dabei besonders hervor: Stéphane Barbier-Mueller (64), einer der insgesamt sieben Angeklagten im spektakulärsten Wirtschaftsprozess seit Jahren. Er möchte seinen Namen möglichst aus jeder Berichterstattung heraushalten. Ein Anwalt klagt deshalb in Barbier-Muellers Auftrag gegen Medienhäuser und Journalisten, die es wagen, den Genfer im Zusammenhang mit dem Prozess als Mitangeklagten zu erwähnen.

So auch gegen Ringier, wegen zweier Artikel, die am vergangenen Wochenende zunächst im SonntagsBlick und dann auf Blick.ch erschienen sind. Bei einem geht es um eine Zusammenstellung öffentlicher Auftritte, Treffen mit Geschäftspartnern und Besuche von Stripclubs im Jahr 2014. Oder um eine Übersicht über die wichtigsten Personen am Vincenz-Prozess, neben Staatsanwälten, Richtern gehören dazu eben auch die Angeklagten.

600'000 Franken Schadenersatz gefordert

Auch wenn für Stéphane Barbier-Mueller wie für alle anderen Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt, sind doch die Vorwürfe in der Anklageschrift aufgelistet. Die Anklage ist für alle Parteien und seit Mitte Dezember für alle akkreditierten Journalisten zugänglich. Auf diese Informationen stützen sich mehrheitlich die beiden Artikel vom Wochenende. Barbier-Mueller soll in die beiden Fälle Eurokaution und Genève Credit & Leasing verwickelt sein.

Schon im Vorfeld der Publikation hatte der Anwalt mit einem Mail Druck auf die Redaktion ausgeübt, nach der Publikation folgten noch am Sonntag Klage und Strafantrag: Die Klage richtet sich gegen Ringier wegen Persönlichkeitsverletzung, der Strafantrag gegen den Journalisten wegen Ehrverletzung. Ringier soll zur Zahlung von 600'000 Franken Schadenersatz, 20'000 Franken Genugtuung und eventuell zur Gewinnherausgabe verurteilt werden.

«Blick lässt sich von dieser Klage nicht einschüchtern», sagt Mediensprecher Daniel Riedel. «Es ist rechtlich zulässig, dass die Medien über die Mitangeklagten im Vincenz-Prozess berichten und über die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklagepunkte. Blick wird dies weiterhin tun.»

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