Dominik Schmidt (51) steht in seiner Garage in Lindau ZH neben Bergen von Umzugskartons. Die Arme verschränkt, sein Blick düster. Eigentlich sollten die Kisten bereits am neuen Wohnort in Tagelswangen ZH stehen. Statt im neuen Zuhause sitzt der Familienvater und seine beiden Kinder zudem auf der Strasse – und das alles nur wegen einem Terminstreit um zwei Tage, der eskaliert ist.
«Das alles kostet richtig Nerven und noch viel mehr Geld», sagt Schmidt im Gespräch mit Blick. Er habe die Übergabe seiner neuen Wohnung mit dem Vormieter und der Liegenschaftsverwaltung per Samstag, 1. Juli abgemacht. Eine Woche vor dem Umzugstermin dann der Hammer: Die Liegenschaftsverwaltung teilt ihm per Mail mit, dass die Wohnungsübergabe neu auf den Montag, 3. Juli angelegt ist.
Die Begründung: Der 1. Juli falle auf einen Samstag, und es gebe «einige Ein- und Auszüge» in der nächsten Zeit. Natürlich: Im Kanton Zürich ist der 30. Juni ein offizieller Zügeltag. Klar: Um die Monatswende ziehen immer viele Schweizerinnen und Schweizer um.
Bitter für Schmidt: Wegen der Zügel-Verschiebung um zwei Tage fehlt ihm, seinen Kindern und den Katzen ein Dach über dem Kopf. Das sagt er seiner Verwaltung, blitzt damit jedoch ab.
Die Liegenschaftsverwaltung aus dem Zürcher Unterland will sich gegenüber Blick zu diesem Fall nicht äussern und verweist an eine Anwaltskanzlei. Schmidt selbst sagt, die Verwaltung rechtfertige ihr Vorgehen mit den Regelungen des Hauseigentümerverbands zur Rückgabe von Mietobjekten. Eine schriftliche Bestätigung zum samstäglichen Übergabetermin habe er nicht, er habe sich nach eigenen Angaben auf eine mündliche Abmachung verlassen.
Rechtlich lässt sich nichts machen
Schmidt weiss, dass er rechtlich kaum etwas ausrichten kann. Doch die kurzfristige Änderung seiner Umzugsplanung lässt ihn fast verzweifeln. Zum einen muss er den ganzen Haushalt für zwei Tage zwischenlagern. Denn seine bisherige Wohnung ist bereits weitervermietet. Seinem Nachmieter will er keine Steine in den Weg legen und räumte darum die Wohnung per 1. Juli.
Guter Rat ist teuer. Der frisch geschiedene IT-Fachmann muss nun zusätzlich zu seinem Job, die Kinderbetreuung sicherstellen und den verspäteten Umzug organisieren.
Das zuvor aufgebotene Umzugspersonal schleppt die Möbel und Kartons nun nicht in die neue Wohnung, sondern in einen Lagerraum in Wallisellen ZH, für den Mietkosten anfallen. Und von dort zwei Tage später wieder heraus. Schmidt selber muss am Übergabetag freinehmen. Auf die Umzugshilfe von Kollegen kann er am Wochentag nicht mehr zählen. Seine Katzen muss er zwischenzeitlich bei Freunden unterbringen, sagt Schmidt.
Riesige Zusatzkosten
Und dann die Kosten! Er rechnet vor: Fürs Ausräumen hat er 3 Personen zu je 5 Stunden angestellt und für das Einräumen am neuen Ort inklusive Aufbau der Möbel 3 Personen zu je 8 Stunden. Für den zusätzlichen Aufwand des Umzugspersonals, zwei Hotelnächte für einen Erwachsenen und zwei Kinder, die Zwischenlagerung, die LKW-Miete an einem zusätzlichen Tag sowie die nötigen zwei zusätzlichen Ferientage kommt Schmidt auf Gesamtkosten von rund 4500 Franken.
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Kosten, die an ihm hängenbleiben, wie er resigniert festhält. Eine Mitverantwortung mit Kostenübernahme schliesst die Liegenschaftsverwaltung kategorisch aus.
Vom Regen in die Traufe
Als ob der Ärger nicht schon genug wäre. «Vor dem offiziellen Einzug habe ich schon eine Mietzinserhöhung von 150 Franken pro Monat, gültig ab Oktober, erhalten», ärgert sich Schmidt. Da sein Mietzins ohnehin bereits 300 Franken teurer ist als jener seines Vormieters, hat er sich jetzt an den Mieterverband gewendet. Was bleibt: Ärger ohne Ende und ein deftiges Loch in der Haushaltskasse.