So schläfst du trotz Hitze besser
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Das rät die Ärztin:So schläfst du trotz Hitze besser

Das müssen Mieter wissen
Müssen Vermieter bei Sauna-Wohnungen die Miete reduzieren?

Die Tropenhitze macht manche Altbauwohnung fast unbewohnbar. Die Bewohner leiden unter schlaflosen Nächten und auch tagsüber flüchtet man besser aus den eigenen vier Wänden. Was für Rechte Mieter in solchen Fällen haben.
Publiziert: 22.08.2023 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 22.08.2023 um 10:27 Uhr
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Hitzewellen können die Gemüter auch in den eigenen vier Wänden zum Kochen bringen.
Foto: DUKAS
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Viele Bewohner von Altbauwohnungen können bei den derzeitigen Tropennächten von einem erholsamen und ruhigen Schlaf nur träumen. Schlechte Isolation und fehlende Kühlung lassen die Nadel auf dem Thermometer auf 25, 26, 27 oder noch mehr Grad hochklettern. Wer dann noch in einer Dachwohnung lebt, kann gefühlt Spiegeleier auf dem Fenstersims braten und erntet im Büro mitleidvolle Blicke.

Die schlaflosen Nächte mindern die Leistungsfähigkeit – ob beim Sport oder auf der Arbeit. Homeoffice wird in einer solchen Wohnung zur Qual. Doch was, wenn die Hitze in der Mietwohnung unerträglich wird? Haben Mieter dann Anspruch auf eine Mietzinsreduktion?

Das gilt bei Neubauten

Eine Mietsache muss in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand übergeben und in demselben erhalten werden, heisst es im Obligationenrecht. Liegt ein Mangel vor, kann der Mieter verlangen, dass dieser behoben wird – oder dass der Mietzins reduziert wird.

Das hört sich aus Mietersicht im ersten Augenblick gut an. Zudem hat das Bundesgericht in einem Urteil im Jahr 2016 festgehalten: Die Normaltemperatur für eine Wohnung liegt bei 20 bis 21 Grad und 19 bis 20 Grad bei Minergiestandard. Liegt die Temperatur nun über längere Zeit 3 bis 5 Grad höher, liegt ein Mangel vor. Mieter sind dann zu einer Mietzinsreduktion berechtigt. Das gilt jedoch nur für Neubauten.

Das gilt bei Altbauten

Für Mieter einer Altbauwohnung ist eine Mietzinsreduktion deutlich schwieriger zu erreichen: So kann von einem Altbau punkto Wärmeisolation nicht dasselbe erwartet werden. Was noch als tauglicher Zustand durchgeht, sei zudem stark vom Alter des Hauses und dem Mietpreis abhängig, hielt das Bundesgericht 2005 in einem Urteil fest. Wer in einer günstigen Altbauwohnung wohnt, muss sich folglich mit mehr Hitze in seiner Wohnung abfinden.

Sollte die Temperatur an mehreren Tagen in Folge auf über 25 Grad steigen, sei es erwartbar, dass der Mieter die Rollladen herunterlässt oder einen Ventilator anschafft. Hilft auch das nichts, könnte eine Mietzinsreduktion tatsächlich auch bei einer Altbauwohnung in den Bereich des Möglichen rücken.

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