Der Bund warnt für den Dienstagnachmittag vor schweren Gewittern. Naturgefahren gibt es von Erdbeben über Lawinen bis Wind rund ein Dutzend unterschiedliche. Dazu gibt es generell die Gefahrenstufen von 1 bis 5. Bei den meteorologischen Warnungen etwa sind aber nicht alle Gefahrenstufen für jedes Phänomen definiert.
Die Gefahrenstufen 1 bis 5 wurden durch die Fachstellen des Bundes festgelegt, die Warnungen für Naturgefahren ausgeben. Stufe 1 bedeutet «keine oder geringe Gefahr», Stufe 5 bedeutet «sehr grosse Gefahr».
Gewarnt wird erst ab Stufe 2
Bei meteorologischen Phänomenen warnt Meteoschweiz grundsätzlich nur ab Stufe 2. Die Gefahrenstufe 1 sei eingeführt worden, weil beim Wetter oft auch eine potenzielle Gefahr existiere, wenn die Wetterlage relativ unscheinbar sei, hiess es beim Wetterdienst auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Schwellenwerte, ab denen eine Warnung ausgegeben wird, vereinbarte der Bund gemeinsam mit den Kantonen. Bei den Meteo-Warnungen sind dabei nicht alle Gefahrenstufen für jedes Ereignis definiert. Beispielsweise bestehen für Gewitter nur Warnungen für die Stufen 3 und 4.
Meteoschweiz erklärt dazu, dass trotz modernster Hilfsmittel und Methoden es zum heutigen Zeitpunkt nur beschränkt möglich sei, heftige Gewitter präzise in ihrer Stärke und in Zeit und Ort über mehr als eine Stunde vorherzusagen und zu warnen. Drei Unterscheidungsstufen wären daher wenig sinnvoll, hiess es. Zudem sei das Schadenspotenzial bei Gewittern in der Regel lokal beschränkt.
Bei Hitze zählt der ganze Tag
Hitzewarnungen dagegen werden in den Stufen 2, 3 und 4 herausgegeben. Sie basieren auf der Tagesmitteltemperatur. Diese beschreibt die Hitzebelastung über den ganzen Tag und ist nicht von einzelnen Temperaturspitzen abhängig. Zudem wird damit auch die Temperatur während der Nacht berücksichtigt.
Meteoschweiz verweist darauf, dass nächtliche Temperaturen besonders relevant für die menschliche Gesundheit seien. Wenn es in denNächten nicht ausreichend abkühle, könne sich der Körper kaum erholen und die Hitzebelastung nehme zu.
Glättewarnungen nur bis 800 Meter
Eine Besonderheit stellen auch die Warnstufen bei Strassenglätte und Bodenfrost dar. Bei Strassenglätte gibt es die Stufen 2 bis 4. Für Höhenlagen oberhalb von 800 Metern über Meer, respektive auf der Alpensüdseite oberhalb von 1600 Metern, werden aber keine Glättewarnungen ausgegeben.
Bei vereisendem Regen können die Behörden, wenn die Glatteisbildung über mehrere Stunden anhält, Warnungen der Stufen 3 und 4 aussprechen. Bei den übrigen Strassenglätte-Warnungen wird nur in der Gefahrenstufe 2 gewarnt.
Bodenfrostwarnungen werden lediglich im Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie für tiefe Lagen unterhalb von 600 Metern ausgegeben, insbesondere dort, wo sich Kaltluftseen bilden können. Die Warnungen werden nur in der Gefahrenstufe 2 ausgegeben. (SDA)