Das müssen Hausbesitzer wissen
Wer bezahlt, wenn der Blitz einschlägt?

Wie können sich Eigenheimbesitzer vor Blitzeinschlägen schützen und wer bezahlt, wenn es trotzdem passiert? Blick gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 13.07.2023 um 18:25 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2023 um 16:44 Uhr
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Ein Blitz löste in Brigels GR 2021 ein Brand aus.
Foto: Kapo GR
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Dorothea VollenweiderRedaktorin Wirtschaft

Für die meisten Besitzer von Wohneigentum dürfte es die Horrorvorstellung schlechthin sein: wenn der Blitz ins eigene Haus einschlägt. Und doch passiert es immer wieder – vor allem im Sommer. Rund 10'000 Mal pro Jahr trifft ein Blitz in der Schweiz ein Gebäude. Wo er einschlägt, bleibt Zerstörung zurück. Und die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Sollte jeder Eigenheimbesitzer ein Blitzableiter auf dem Dach haben? Blick gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie kann man sein Haus vor Blitzeinschlägen schützen?

Ein Blitzableiter auf dem Dach eines Hauses kann den Blitzstrom kontrolliert ins Erdreich ableiten. Bei Neubauten wird die Erdung laut dem Hauseigentümerverband HEV meist ins Fundament eingelegt. Es können auch Anschlusspunkte für die Ableitungen verlegt werden. Auch bei bestehenden Bauten ist die Installation einer Blitzschutzanlage möglich.

Sind Blitzableiter in der Schweiz Pflicht?

Nein, für die meisten privaten Wohnbauten nicht. Das hat zur Folge, dass 90 Prozent der Gebäude in der Schweiz keinen Blitzschutz aufweisen. Von Gesetzeswegen Pflicht sind Blitzschutzanlagen bei Spitälern, Hotels, Hochhäusern, Schulen, Kinos und alle weiteren Gebäude, in denen sich viele Menschen aufhalten. Auch Ställe und gewerbliche Bauten mit über 3000 Kubikmeter Volumen müssen mit einem Blitzschutz ausgerüstet sein.

Was passiert, wenn der Blitz einschlägt?

Schlägt ein Blitz in ein Haus ohne Blitzschutz ein, kann es im Stromnetz zu Überspannungsschäden kommen. Elektronische Geräte wie Computer, Fernseher oder Kühlschränke gehen dabei kaputt. Ist am Haus ein Blitzableiter montiert, führt dieser den Blitz, der ins Dach einschlägt, hinunter in die Erde.

Bekommen Menschen einen Stromschlag, wenn ein Blitz das Haus trifft?

Einen Stromschlag bekommt der Bewohner eher nicht. Trifft der Blitz Stromleitungen, können elektrische Spannungen ins Haus vordringen und so Elektronikkomponenten zerstören oder im Extremfall Brände oder Explosionen verursachen. «Bei einem Haus mit Blitzableiter sitzt man sozusagen in einem faradayschen Käfig, der im Innern stromfrei bleibt», sagt Stefan Aeschi (51), Experte für Bau- und Energietechnik beim HEV.

Wenn durch einen Blitzeinschlag in Stromleitungen eine Überspannung entstehe, könne die hohe Voltladung per elektrischem Schlag an den menschlichen Körper weitergeleitet werden, wenn er damit Kontakt habe, so der Experte.

Bezahlt die Versicherung, wenn der Blitz einschlägt?

Ja, der Schaden wird von der Versicherung übernommen. In Kantonen, in denen die Gebäudeversicherung obligatorisch über die kantonale Gebäudeversicherung zu versichern ist, bezahlt diese den Schaden. In allen übrigen Kantonen vergüten die Privatversicherer den Schaden am Gebäude. Das kaputte Mobiliar wird von der Hausratversicherung gedeckt. Die Versicherungen bezahlen auch dann, wenn kein Blitzableiter installiert wurde.

Welche Regionen sind besonders gefährdet?

Im Tessin ist das Risiko, dass ein Blitz ins Haus einschlägt, laut der AXA Versicherung sechsmal grösser als im Rest der Schweiz. Im Vergleich zu Basel-Stadt, Nidwalden und Waadt ist das Risiko über dreissigmal grösser. Blitz-Hotspot ist Semione TI, wo jährlich 13 Blitze pro Quadratkilometer einschlagen. Neben dem Tessin sind auch Teile der Zentralschweiz und Gebiete im Alpstein sowie im Jura stark gefährdet.

Werden Blitzeinschläge künftig häufiger vorkommen?

Durch den Klimawandel erwärmt sich die Atmosphäre und kann dadurch mehr Feuchtigkeit aufnehmen. Dies kann zu häufigeren und stärkeren Gewittern führen. Diese Entwicklung kann laut der Mobiliar zu erhöhter Blitzaktivität führen, auch in Regionen, die bisher nicht sehr häufig von Gewittern betroffen waren. Es gebe allerdings noch viele offene Fragen betreffend dem Zusammenhang zwischen Blitzaktivität und Klimawandel, deshalb könne keine abschliessende Beurteilung gemacht werden, so die Versicherung.

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