Die Wohnungsnot in Städten wird nicht nur von einigen Vermietern ausgenutzt, die bei Mieterwechseln den Mietzins teilweise übers erlaubte Mass massiv hoch setzen. Gerade im Raum Zürich nutzen auch einige Vormieter die Not der Wohnungssuchenden aus. Regelmässig tauchen auf Immobilienportalen Wohnungsinserate mit einer klaren Bedingung auf: Der Vormieter vermittelt die Wohnung nur weiter, wenn man seine Möbel übernimmt.
«Das gesamte Mobiliar muss für einen Betrag von 3500 Franken übernommen werden», schreibt ein Inserent. Und zählt dabei auf, dass er damit nicht nur die Möbel, sondern gleich auch das Geschirr und die Haushaltsgeräte meint. Oft geht es um Beträge zwischen 1500 und 3000 Franken. In einigen Fällen wollen die Vormieter aber auch 6000 oder gar 8000 Franken für die Einrichtung haben. Einer schreibt gar: «Die Designermöbel müssen bei der Übernahme dazu gekauft werden.»
Der Immobilienmarkt in der Schweiz
Nicht darauf einlassen
Doch viele Wohnungssuchende haben bereits ihren eigenen Hausrat und auch wenn nicht: Häufig dürften die vorhandenen Möbel kaum den Vorstellungen entsprechen. Während einige zumindest noch hinschreiben, dass sie ihre Möbel günstig verkaufen, wittern andere gar ein Geschäft. Auf Verkaufsportalen wie Ebay oder Ricardo müssen bei gebrauchten Möbeln – wenn es nicht gerade Sammelstücke sind – hohe Preisabschläge in Kauf genommen werden. Da ist es viel bequemer und oft auch einträglicher, wenn man den potenziellen Nachmieter zum Kauf zwingt.
Oft möchten die Vormieter auch sehr kurzfristig ausziehen und suchen deshalb selbst nach einem Folgemieter, damit sie nicht ein oder zwei Monate für die alte und neue Wohnung zahlen müssen. Wer mit dem Partner oder der Partnerin zusammenzieht oder ins Ausland geht, benötigt die Möbel nicht mehr.
Erlaubt ist das natürlich nicht. Falls du kein Interesse an den Möbeln hast und der Vormieter deine Anfrage für die Wohnung nicht an die Verwaltung weiterleiten will, bleibt dir aber praktisch nur eine Option: die Verwaltung direkt zu kontaktieren.
Auch der Vermieter darf gemäss Mietrecht keine anderen Geschäfte vom Mietvertrag abhängig machen und dich nicht zu einem Mobiliarkauf zwingen.