Mit der Erhöhung des Referenzzinssatzes auf 1,5 Prozent könnten die Mieten bald um drei Prozent steigen. Damit spitze sich die Situation bei den Wohnkosten weiter zu. «Caritas Schweiz sieht Haushalte mit geringem Einkommen erhöhten Armutsrisiken ausgesetzt», schreibt das Hilfswerk Caritas Schweiz in einer Mitteilung. Denn neben den höheren Mieten müssten die Haushalte auch hohe Nebenkostenabrechnungen stemmen, die demnächst ins Haus flattern.
Caritas rechnet vor: Allein wegen des Referenzzinssatzes müsste eine vierköpfige Familie, die monatlich 1800 Franken für die Miete berappt, künftig 54 Franken mehr bezahlen. Hinzu komme ein teuerungsbedingter Anstieg von rund 37 Franken. Und die Nebenkosten würden sich bei einer Standard-Ölheizung um schätzungsweise 45 Franken erhöhen. «Das ergibt Mehrkosten von 136 Franken pro Monat allein für das Wohnen», schreibt das Hilfswerk. Macht 1632 Franken pro Jahr.
Das Budget schrumpft
Doch auch andere Preiserhöhungen belasten das Budget: So sind Lebensmittel und Alltagsgüter teurer geworden, und auch die Krankenkassenprämien haben deutlich zugelegt. «Für Haushalte mit den tiefsten Einkommen sind diese beträchtlichen Zusatzkosten für das Wohnen eine Hiobsbotschaft», wird Andreas Lustenberger (36), Geschäftsleitungsmitglied bei Caritas Schweiz, in der Mitteilung zitiert.
Betroffene Familien könnten zunehmend dazu gezwungen sein, beispielsweise bei den Freizeitaktivitäten der Kinder zu sparen oder «auf eine ausgewogene Ernährung zu verzichten», wie Caritas schreibt.
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Nicht nur Geringverdiener betroffen
Caritas befürchtet, dass diese Entwicklung auch den unteren Mittelstand trifft. «Betroffen sind zunehmend Personen, die bisher noch über der Armutsgrenze lebten.» Das Hilfswerk fordert deshalb mehr bezahlbaren Wohnraum sowie Mietzinszuschüsse.
Gemäss einer aktuellen Studie der Immobilienberatungsfirma Wüest Partner geben Schweizer Miethaushalte im Schnitt ungefähr ein Viertel bis ein Drittel ihres verfügbaren Bruttoeinkommens für Wohnkosten aus. Bei ärmeren Haushalten liegt der Anteil oft höher – das trifft auf Rentnerinnen und Rentner besonders häufig zu. Der Dachverband Budgetberatung empfiehlt, dass die Wohnkosten nicht mehr als 25 Prozent der Nettoeinnahmen betragen sollten.
Gefahr von missbräuchlichen Erhöhungen
Die Mietzinserhöhungen um bis zu drei Prozent könnten nach Schätzungen rund die Hälfte der Schweizer Haushalte betreffen. Alle, die in der Vergangenheit bei Senkungen des Referenzzinssatzes von tieferen Mieten profitiert haben. Der Mieterinnen- und Mieterverband warnt nun aber vor missbräuchlichen Erhöhungen der Mieten. Dass also auch Vermieter die Miete erhöhen könnten, die kein Anrecht darauf haben. Mieter sollten deshalb ganz genau hinschauen, so der Rat des Verbands.
Um sich gegen missbräuchliche Erhöhungen zu wehren, müssen die Mieter innert 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung bei der zuständigen Schlichtungsstelle Einspruch erheben.
Auch der Hauseigentümerverband hat auf den neuen Referenzzinssatz reagiert und weist Vermieter darauf hin, dass die Mietzinserhöhung zwingend mit einem kantonal genehmigten Formular mitgeteilt werden muss. Zudem macht er darauf aufmerksam, dass die Erhöhung aufgrund des Referenzzinssatzes nur gilt, wenn der aktuelle Mietzins auf einem Satz unter 1,5 Prozent beruht. (smt)