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In vielen Berggebieten dürfen die Gastronomen ihre Terrassen-Sitzplätze im Takeawaybetrieb bedienen.

Bund gegen Kantone
BAG will, dass Skibeizen ihre Terrassen schliessen

Bisher durften sich Gäste mit ihrem Take-away auf die Terrasse vor das Restaurant setzen. Damit soll nun Schluss sein. Das BAG schickt eine Aufforderung zur Schliessung der Terrassen.
Publiziert: 17.02.2021 um 10:59 Uhr
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Aktualisiert: 26.02.2021 um 00:16 Uhr
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Die Sportferien sind dank schönem Wetter und sattem Schneefall ein Erfolg für die Skigebiete. Für eine Erfrischung können sich Gäste mit Take-away-Gerichten und Getränken auf die Terrasse setzen.
Foto: keystone-sda.ch
Franziska Scheven

Die Sonne scheint, der Schnee glitzert. Die Bergkantone freuen sich über perfekte Bedingungen für Winterferien. Auch die Bergrestaurants profitieren vom guten Wetter. Die Kunden lassen sich ihre Take-away-Speisen und Getränke in der Sonne vor dem Restaurant schmecken.

Damit soll nun aber Schluss sein: Laut mehreren Medienberichten forderte die Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Anne Lévy (49), die Kantone dazu auf, die Terrassen in den Skigebieten zu schliessen. Das machte sie in einem Brief klar, der offenbar am Montag verschickt wurde. Das vermelden unter anderem der «Tages-Anzeiger» und einige Zeitungen des Medienhauses CH Media.

Take-away auf der Terrasse geniessen

Bisher gilt: Die Restaurants sind geschlossen, dürfen aber via Take-away Speisen und Getränke verkaufen. In einigen Kantonen, etwa in Graubünden, dürfen sich die Kunden nach dem Einkauf auf der Terrasse niederlassen.

Voraussetzung dafür war bis anhin, dass das Restaurant in ländlichem Gebiet oder auf einem Berg liegt. In den Städten gelten wieder andere Regeln – je nach Kanton. Auch Uri, Schwyz, Nid- und Obwalden erlauben den Restaurants teilweise, die Terrassen offen zu lassen.

Alle sollen gleich behandelt werden

Laut den Medienberichten stellt das BAG in seinem Brief aber nun klar: «Das Anbieten von Sitzgelegenheiten im Rahmen des Betriebs eines Take-aways» ist verboten. Das gilt auch für die Hütten in den Skigebieten.

«Aus Gründen der Gleichbehandlung» sei das wünschenswert. «Wenn die Kantone dies nicht umsetzen, ist das entgegen nationalem Recht», wird Patrick Mathys (50) vom BAG bei einer Medienkonferenz am Dienstag zitiert.

Wieso ausgerechnet jetzt?

Nun ist es an den Kantonen, der Aufforderung des BAG nachzugehen. In dem Brief heisst es dazu, dass die Verantwortlichen die Regelung vor Ort «im Rahmen ihrer Zuständigkeiten» durchsetzen müssen. Aber: Es bleibt den Kantonen überlassen, ob sie der Aufforderung nachgehen.

Bisher hat sich kein Kanton konkret zu dem Brief geäussert. Lediglich der Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Schwyz, Andreas Barraud (63), zeigt sich laut CH Media irritiert: «Wir haben nicht den geringsten Hinweis, dass die Terrassen Infektionsherde sind. Warum das BAG ausgerechnet jetzt kommt und auf eine Auslegung pocht, die jener der verschiedensten Kantone widerspricht, verstehe ich nicht.»

Der Präsident von Gastro Graubünden, Franz Sepp Caluori (62), ist verärgert. Er betreibt in Chur selbst ein Café und hofft, dass auch die Gastrobetriebe in den Städten bald die Terrassen öffnen dürfen. «Jetzt gilt es, Rückgrat zu beweisen und die Terrassen offen zu halten», sagt er. «Hier muss der Föderalismus spielen.»

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