Das Bundesstrafgericht hat gegen die Credit Suisse im Geldwäscherei-Prozess um die bulgarische Mafia eine unbedingte Geldstrafe von 2 Millionen Franken ausgesprochen. Eine Angeklagte der Bank erhält eine teilbedingte Gefängnisstrafe.
Das Gericht hielt in einer Mitteilung fest, dass die ehemalige Angestellte der Credit Suisse als Kundenbetreuerin der kriminellen Organisation zwischen Juli 2007 und Dezember 2008 Überweisungsaufträge auf Anweisung der Klientschaft ausführte. Dies, obschon konkrete Verdachtsmomente hinsichtlich der kriminellen Herkunft der Gelder bestanden hätten.
Die meisten dieser Aufträge betrafen Auslandsüberweisungen, so das Gericht. Durch ihre Machenschaften habe die Angestellte dazu beigetragen, dass die kriminelle Organisation mehr als 19 Millionen Franken dem Zugriff des Staates entziehen konnte.
Gericht stellt Mängel fest
Das Gericht stellte bei der Bank Mängel innerhalb der betreffenden Zeitspanne fest, hiess es in einer Mitteilung des Gerichts vom Montag. Dies betreffe sowohl die Führung der Kundenbeziehungen mit der kriminellen Organisation als auch die Überwachung der Umsetzung der Regeln zur Geldwäschereibekämpfung.
Gegen den Entscheid des Bundesstrafgericht wird die Credit Suisse Berufung einlegen, wie es in einer Mitteilung der Bank hiess. (pbe/SDA)