Die Schweiz hat ein sehr liberales Kündigungsrecht. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern geht es hier recht schnell und einfach mit der Kündigung. «Wir haben hier fast schon amerikanische Verhältnisse», sagt Serge Gnos (48) von der Gewerkschaft Unia. «Das ist insbesondere in Zeiten wie diesen ein grosses Problem». BLICK hat nachgefragt, auf was Sie bei einer Kündigung achten müssen.
Ist Corona ein Kündigungsgrund?
Indirekt ja. In der Schweiz muss das Unternehmen auf Nachfrage begründen, warum der Arbeitnehmer gehen muss. «Mangelnde Aufträge wegen der Coronakrise» können hier als Grund angeführt werden.
Die Einladung zur Teambesprechung entpuppt sich als Freistellung. Ist das erlaubt?
Ja, eine Kündigung muss nicht im Vorfeld vom Arbeitgeber angekündigt werden. Im Idealfall hat der Arbeitnehmer den Mitarbeiter aber darauf vorbereitet und ihn zunächst verwarnt. «Der Mitarbeiter sollte die Chance bekommen, sich zu verbessern. Erst wenn das nicht passiert, sollte die Kündigung ausgesprochen werden», findet Gnos.
Was gibt es für Kündigungsfristen?
Die Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag. Gibt es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, so ist die Kündigungsfrist durch das Schweizer Obligationenrecht geregelt. Das reicht von der Probezeit mit sieben Tagen Kündigungsfrist bis zu drei Monaten ab dem zehnten Dienstjahr.
Macht es einen Unterschied, wenn ich schon viele Jahre in dem Unternehmen tätig war?
Nein. Gekündigt werden kann jeder. Egal wie alt Sie sind oder wie lange Sie schon in dem Unternehmen arbeiten. Einzig die Kündigungsfrist nach Anzahl der Dienstjahre ändert sich eventuell.
Macht das Alter einen Unterschied bei der Kündigung?
«Der Arbeitgeber hat gerade bei älteren Mitarbeitern eine erhöhte Fürsorgepflicht», so der Arbeitsmarkt-Experte Raphael Ciapparelli (36) von der Anwaltskanzlei Bracher & Partner. Demnach sollte er eine Kündigung möglichst vermeiden. Wenn er das nicht tut, könnte der Arbeitnehmer die Kündigung als «missbräuchlich» anfechten.
Ab wann ist eine Kündigung «missbräuchlich»?
Gründe einer «missbräuchlichen» Kündigung können sein, wenn der Mitarbeiter wegen seiner Hautfarbe oder seiner sexuellen Orientierung gekündigt wird. Aber auch, weil er zu alt ist. Der Arbeitnehmer könnte die Kündigung dann vor Gericht anfechten. Im besten Fall erhält er eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen.
Ist krankheitsbedingtes Fehlen ein Kündigungsgrund?
Eigentlich gilt: Sind Sie krank oder schwanger, darf Ihnen nicht gekündigt werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie im Militärdienst, Zivildienst oder im Zivilschutz sind. Diese Sperrfristen gelten jedoch erst nach Ablauf der Probezeit. Sind Sie über einen längeren Zeitraum krank, ändern sich die Umstände und eine Kündigung ist im Einzelfall wieder möglich.
Darf ich durch einen jüngeren und billigeren Arbeitnehmer ersetzt werden?
Theoretisch geht das auch. Der Arbeitgeber muss sich nicht rechtfertigen, wen er als Nächstes einstellt. «Die Leute wissen teilweise gar nicht, dass man hier so einfach entlassen werden kann. Die kommen dann zu uns und können es kaum glauben, dass der Arbeitgeber das so einfach machen kann», so Gnos.
Was muss ich unterschreiben?
«Sie müssen gar nichts unterschreiben», so Ciapparelli. Der Arbeitgeber muss nur beweisen können, dass er die Kündigung ausgesprochen hat.
Kann mir per SMS oder per Anruf gekündigt werden?
Ja. Und auch per Post.
Ich wurde aus dem Job gemobbt. Kann ich mich wehren?
Auch hier steht der Arbeitgeber in der Pflicht, den Mitarbeiter zu schützen und dem Mobbing auf den Grund zu gehen. Tut er das nicht, kann die Kündigung als «missbräuchlich» eingestuft werden.