Bewertung gestrichen – nur in der Schweiz
Uber hat die Noten für die Fahrer abgeschafft

In der Schweiz können die Fahrgäste ihre Uber-Chauffeure nicht mehr bewerten. Der Fahrdienst hat das Noten-System aus der App entfernt – und zwar nur hierzulande. Der Entscheid hat mit dem Geschäftsmodell zu tun.
Publiziert: 12.07.2024 um 10:40 Uhr
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Bislang konnten Passagiere ihr Uber-Chaffeure mit Sternen bewerten.
Foto: Andrea Monica Hug
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Michael HotzRedaktor Wirtschaft

Davon träumen wohl viele Schülerinnen und Schüler: endlich keine Noten mehr. Was auch hierzulande heiss debattiert wird und in der Stadt Luzern ab 2026 Realität ist, hat Uber jetzt schon umgesetzt: Die Passagiere können die Chauffeure des US-Fahrdiensts nicht mehr bewerten. 

Eigentlich kennt Uber folgendes Konzept: Die Fahrgäste verteilten den Chauffeuren Sterne zwischen 1 und 5 für die Fahrkünste und die Freundlichkeit. Und die Fahrerinnen und Fahrer bewerteten nach der Fahrt auch ihre Gäste. Den Notenschnitt konnten alle in der Uber-App einsehen. Hierzulande gibt es dieses Bewertungssystem aber nicht mehr, wie eine Uber-Sprecherin gegenüber «CH Media» bestätigt hat. 

Streit um Selbständigkeit der Fahrer

Die Schweiz ist damit ein Sonderfall, denn in allen anderen Ländern bleibt die Noten-Vergabe bestehen. Der Grund für die Abschaffung ist rechtlicher Natur: «In Einschätzungsentscheiden der Behörden wurde die Bewertungsfunktion als Indiz für eine unselbstständige Tätigkeit gesehen, weshalb wir sie im Zuge umfassender Weiterentwicklungen der App entfernt haben», so die Sprecherin.

Uber und Selbständigkeit, da war doch was? Im Sommer 2022 urteilte das Bundesgericht, dass Uber-Fahrer als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige gelten. Die US-Firma musste deshalb rückwirkend Sozialversicherungsleistungen nachzahlen. Der Kanton Genf, auf den diese Einstufung zurückgeht, sprach damals von einem «historischen Entscheid» mit präjudizierender Wirkung. 

Uber hat sein Betriebsmodell angepasst

Die Uber-Sprecherin hält gegenüber «CH Media» dagegen, dass sich dieses Urteil auf ein altes Geschäftsmodell beziehe, das Uber in der Schweiz nicht mehr verfolge. Darum sei der Bundesgericht-Entscheid nicht mehr anwendbar auf das neue Modell. «Dazu gehören Funktionen, die mehr Transparenz bei der Auswahl von Fahrten ermöglichen, die Möglichkeit, den eigenen Fahrpreis in der App festzulegen und Funktionen zum Aufbau eines eigenen Kundenstamms», wird sie zitiert.

Für das neue Betriebsmodell gibt es aber noch keine juristische Neubeurteilung. Das letzte Wort in der Rechtsfrage, ob Uber für seine Chauffeure als Arbeitgeber gilt, ist also noch nicht gesprochen. Zumindest haben die Fahrer mittlerweile keinen «Prüfungsstress» mit Noten mehr.

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