Fahrerinnen und Fahrer des Taxidienstes Uber sind laut Bundesgericht nicht Selbstständige, sondern Arbeitnehmende. (Archivbild)
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Die Bundesrichter bestätigten damit das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass die Fahrer, die für das multinationale Unternehmen arbeiten, wie Angestellte behandelt werden müssten. Uber hatte gegen diesen Entscheid Berufung eingelegt.
Das Unternehmen muss nun als Arbeitgeber das Arbeitsrecht einhalten. Dazu gehört auch die Begleichung der Sozialabgaben. Das Volkswirtschaftsdepartement, das am Freitag den Inhalt des Bundesgerichtsurteils bekannt gab, wird voraussichtlich an einer Medienkonferenz weitere Einzelheiten bekannt geben. (SDA)