Am 17. September 2019 fahren Iqbal Khan (44) und seine Frau (41) von der Goldküste in die Stadt Zürich und bemerken, dass sie verfolgt werden. Der Banker, dessen Wechsel von der Credit Suisse zur UBS ein paar Tage zuvor bekannt geworden ist, stellt den Beschatter beim Restaurant Metropol zur Rede, macht Fotos von ihm und seinem Auto.
Ein paar Stunden später – nach einem Essen im Edelrestaurant Storchen – erstatten die Khans Strafanzeige gegen Unbekannt wegen «schwerer Drohung» und «Nötigung». Sie geben zu Protokoll, dass sie durch den Mann in «Todesängste» versetzt worden seien.
Tags darauf werden der ertappte Beschatter D.* sowie die Inhaber einer Privatdetektei, S.* (47) und C.* (44), an ihren Wohnorten verhaftet und auf der Polizeistation einvernommen. Noch am gleichen Tag kommt heraus: Die drei arbeiteten im Auftrag der CS.
Mittlerweile hat die Affäre zahlreiche Gerichtsverfahren nach sich gezogen. Im Hauptverfahren tat sich aber nicht mehr viel. Doch jetzt kommt Bewegung in die Sache: Am 23. September 2020 müssen Iqbal Khan, seine Frau sowie Privatdetektiv D.* zur Einvernahme bei der Staatsanwältin antraben. Die zentrale Frage dabei wird sein, ob das Ehepaar Khan glaubhaft machen kann, dass es von D.* in «Todesängste» versetzt worden ist. Denn dieser bestreitet, dass er aggressiv aufgetreten sei. Zudem werden sich die Khans auch den kritischen Fragen der Anwälte der Detektive stellen müssen.
Wieso findet die Einvernahme erst jetzt statt – mehr als ein Jahr nachdem die Beschattung aufflog? Die Staatsanwaltschaft erklärt die Verzögerung damit, dass die Privatdetektive für sämtliche beschlagnahmten Handys, Computer und Rechner Versiegelungsgesuche gestellt haben. «Das durchzuführende Entsiegelungsverfahren hat die Verfahrensdauer entscheidend mitgeprägt», so ein Sprecher. Die Frage, wieso man die anderen Angeklagten – die Inhaber der Privatdetektei sowie den ehemaligen CS-Sicherheitschef – nicht auch einvernehme, wollte die Staatsanwaltschaft nicht beantworten.
* Namen bekannt