Versicherungen wollen Rechnung nicht zahlen
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Beizer mächtig sauer
Versicherungen wollen Rechnung nicht zahlen

Die Corona-Krise trifft die Gastrobranche und viele andere KMU hart. Nun lassen einige Versicherungen ihre Kunden hängen, wollen für den Betriebsausfall nicht aufkommen. Ein Rechtsgutachten soll Klarheit schaffen.
Publiziert: 03.04.2020 um 22:52 Uhr
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Aktualisiert: 04.04.2020 um 09:34 Uhr
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Restaurants, Bars und viele andere Betriebe müssen ...
Foto: keystone-sda.ch
Christian Kolbe

Seit knapp einer Woche laufen die Drähte bei Martin Lorenzon (57) heiss. War der Versicherungsombudsmann bis vor kurzem ausserhalb der Assekuranz nur wenigen ein Begriff, steht er nun mit seinem Team – unverschuldet – mitten in einem «Shitstorm», der gerade über einige Branchengrössen hinwegbraust.

«Wir haben drei- bis viermal mehr Anfragen als sonst», sagt Lorenzon zu BLICK. «Das habe ich noch nie erlebt, das sprengt alles, was ich bisher erlebt habe.» Und das ist einiges, amtet Lorenzon doch seit zehn Jahren als Versicherungsombudsmann.

WHO-Entscheid mit grossen Folgen

Namentlich die Helvetia und die Axa haben den Zorn ihrer Versicherten auf sich gezogen. Der Hintergrund: Viele Gastrounternehmer und andere KMU aus dem Dienstleistungsbereich hatten nach dem vom Bundesrat verfügten Lockdown ihre Versicherungspolice gezückt. Und dort nachgelesen, dass im Falle einer Epidemie die Versicherung bei Betriebsunterbruch die Ausfälle – oder zumindest einen Teil davon – decken müsste.

Womit niemand gerechnet hatte: Wenige Tage vor dem Lockdown des Bundesrates hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Ausbreitung des Coronavirus als Pandemie eingestuft. Also ein globales Grossereignis mit unabsehbaren Folgen.

Und plötzlich spielt das Kleingedruckte eine grosse Rolle, einige Versicherungen schliessen in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) den Pandemiefall aus.

Ombudsmann will helfen

Ob Epidemie oder Pandemie – das macht für einen kleinen Betrieb in der Schweiz mit lokaler Kundschaft keinen Unterschied, denn die Kunden bleiben so oder so aus. «Der Unterschied zwischen Epidemie und Pandemie ist allerdings keine Spitzfindigkeit», erklärt Lorenzon. «Eine Pandemie ist versicherungstechnisch sehr schwer zu kalkulieren. Das ist ein Grossereignis wie ein Krieg oder ein totaler Stromausfall.» Auf der anderen Seite habe er auch ein gewisses Verständnis für die Versicherten, die nun auf ihre Epidemieversicherung pochen, ergänzt der Ombudsmann. Menschen, die nun ihr Lebenswerk bedroht sehen, um ihre Existenz kämpfen.

Beeindruckt hat ihn das Verhalten der Menschen, die sich bei seiner Ombudsstelle gemeldet haben, viele am Telefon: «Das waren meist sehr vernünftige Leute, die sich in einer sehr schwierigen Situation befinden.» Leute, die beim Ombudsmann Hilfe gesucht haben.

Deshalb will Lorenzon nun handeln und ein Rechtsgutachten in Auftrag geben. Bei einem renommierten Experten, dessen Name er nicht nennen möchte, damit dieser in Ruhe arbeiten könne. «Bei Streitigkeiten geht es immer um die Auslegung der allgemeinen Versicherungsbedingungen», sagt Lorenzon. Das heisst, die AVB könnten auch zugunsten der Versicherten ausgelegt werden. Vielleicht sogar so, dass es zwar eine globale Krise ist, der Schaden aber ein lokal begrenzter.

Gutachten könnte rasch kommen

Der Vorteil eines Gutachtens: Es spart viel Zeit und Geld, schon in vier Wochen könnte eine Beurteilung der Situation vorliegen. «Je nach Resultat habe ich damit etwas in der Hand, um mit dem einen oder anderen CEO einer Versicherung über entgegenkommende Lösungen zu verhandeln», hofft der Ombudsmann.

Gerichtsverfahren würden viel länger dauern. Deshalb ist das Gutachten eine leise Hoffnung für all die KMU, die jahrelang Prämien gezahlt haben, um nun festzustellen, dass sie in der Corona-Krise ohne Versicherungsschutz dastehen.

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