Abgesagte Veranstaltungen
Wer bekommt nun sein Geld zurück?

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern sind bis am 15. März abgesagt. Was bedeutet das für die Besucher? Und was für die Veranstalter?
Publiziert: 28.02.2020 um 18:01 Uhr
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Aktualisiert: 03.04.2020 um 20:35 Uhr
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GC-Spieler betreten den leeren Letzigrund für das Geisterspiel gegen den FC Sion.
Foto: Keystone
Patrik Berger und Christian Kolbe

Die Coronavirus-Epidemie beschäftigt die Versicherungsbranche. Die Swiss Life etwa spüre bis dato kaum Auswirkungen, sagt Swiss-Life-Chef Patrick Frost (52). Auch wenn sich die Gesundheitslage in den Kernmärkten Schweiz, Frankreich und Deutschland verschlechtern sollte, sei seine Firma gut aufgestellt.

Ähnlich klang es vor kurzem auch beim Rückversicherer Swiss Re. Zwar könnten die wirtschaftlichen Schäden durch Produktionsunterbrüche sehr gross werden. Aber die meisten davon seien nicht versichert, hatte Finanzchef John Dacey vor rund einer Woche gesagt.

«Veranstalter kann Konzert verschieben»

Wegen der vom Bundesrat angeordneten Absage von Veranstaltungen aller Art hat der Ticketcorner eine zehnköpfige Taskforce eingesetzt. «Veranstalter müssen uns nun melden, ob ein Konzert stattfindet, oder nicht», sagt Ticketcorner-Sprecher Stefan Epli.

Die Homepage werde ständig aktualisiert. Ob die Ticketkäufer ihr Geld zurückbekommen oder nicht, liege in der Hoheit der Veranstalter. «Er kann ein Konzert auch einfach verschieben und beschliessen, dass die Tickets ihre Gültigkeit behalten», so Epli.

Axa zeigt sich kulant

Glück haben Versicherte der Axa. «Annullationskosten sind gedeckt, wenn gebuchte Veranstaltungen wegen eines Verbots der Behörde abgesagt wurden», sagt eine Sprecherin. Diese Regelung gelte für Veranstaltungen, welche bis zum 31. März stattfinden. «Die Situation wird laufend neu beurteilt. 500 Kunden haben sich bis jetzt bei uns gemeldet», sagt sie. Der Schaden für die Axa sei derzeit noch nicht abschätzbar.

Und die Veranstalter, bleiben sie auf ihren Kosten sitzen? Die Eventversicherung der Baloise etwa sieht grundsätzlich keine Deckung für den Ausfall einer Veranstaltung vor. «Es gibt aber Versicherungslösungen am Markt, die auf individuelle Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind und auch den Ausfall von Veranstaltungen decken können», sagt ein Sprecher. Unter Umständen bekommen Veranstalter also mindestens einen Teil der Kosten zurückerstattet.

Konsumentenschützer fordern Lösungen

Der Konsumentenschutz fordert, dass die Veranstalter sich kulant zeigen und bereits gekaufte Tickets den Konsumenten zurückerstatten. «Veranstalter von Events, die nun abgesagt werden, müssen Hand bieten zu Lösungen, welche nicht nur zulasten der Konsumenten gehen. Es kann nicht sein, dass sie alleine für den Schaden geradestehen müssen», fordert Konsumentenschützerin Sara Stalder. Falls die Veranstalter den Konsumenten nicht entgegenkommen, müsse der Bund dafür sorgen, dass Lösungen gefunden werden.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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