Diese «vielversprechende» Pille soll es richten. Molnupiravir soll bis im Januar 2022 zur Verfügung stehen. In einer klinischen Studie wurde die Wirksamkeit bei nicht-hospitalisierten Covid-19-Patientinnen und Patienten mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nachgewiesen.
Auf Empfehlung der wissenschaftlichen Taskforce Covid-19 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nun einen Vertrag für bis zu 8640 Packungen des antiviralen Covid-19-Arzneimittels Molnupiravir unterzeichnet. Über die Kosten gibt es keine Informationen. Die Vertragssumme ist vertraulich.
Mit dem Vertrag sichert sich der Bund, neben den bereits verfügbaren monoklonalen Antikörpern Casirivimab/Imdevimab und Sotrovimab, ein weiteres vielversprechendes Covid-19-Arzneimittel. Im Gegensatz zu diesen monoklonalen Antikörpern hat Molnupiravir antivirale Eigenschaften und kann oral verabreicht werden.
Kann auch ohne Zulassung angewendet werden
Das Arzneimittel ist in der Schweiz noch nicht zugelassen. Es kann aber nach einer noch zu erfolgenden Anpassung der Covid-19-Verordnung 3 bereits während des laufenden Zulassungsverfahrens zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten angewendet werden.
Der Bund wird die Kosten der Behandlung im ambulanten Bereich übernehmen, bis sie von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet wird. (cny)