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Bagatellgrenzen in Schweizer Nachbarländern
Was Einkaufstouristen beim Grenzeinkauf jetzt wissen müssen

Mit der Senkung der Zollfreigrenze will der Bundesrat Schweizerinnen und Schweizer vom Shoppen im grenznahen Ausland abhalten. Deutschland reagiert mit Gegenmassnahmen. Wie halten es Österreich, Italien und Frankreich?
Publiziert: 02.12.2024 um 16:10 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2024 um 10:12 Uhr
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Nathalie BennRedaktorin Wirtschaft

Unsere Nachbarn kämpfen um die Einkaufstouristen aus der Schweiz. Allen voran Deutschland. Die Bagatellgrenze von 50 Euro wird fallen. Schweizer können die deutsche Mehrwertsteuer künftig auch für tiefere Beträge zurückfordern.

Statt Waren im Wert von 300 Franken sollen nur noch solche bis zu 150 Franken zollfrei sein: Mit dieser Verschärfung will der Bund dagegen die Schweizer vom Einkaufstourismus abhalten.

Wie gehen die umliegenden Länder mit den Einkaufstouristen um? Welche Bagatellgrenzen gelten? Blick zeigt dir, welche Auflagen du jetzt in Deutschland und anderen Grenzländern als Einkaufstourist beachten musst.

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Wer ennet der Grenze einkaufen will – egal ob in Deutschland, Frankreich oder Italien – für den gilt ab dem 1. Januar 2025: Beträgt der Wert des Ausland-Einkaufs mehr als 150 Franken, ist er nicht mehr von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit.
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Eines vorweg: Die Wertfreigrenze oder Zollfreigrenze von künftig 150 Franken pro Person wird von der Schweizer Regierung festgelegt und gilt für alle Nachbarländer gleich. Letzteren steht dagegen frei, eine Bagatellgrenze zu bestimmen. Diese variieren dementsprechend von Land zu Land.

Deutschland

Einkaufstouristen, die sich die deutsche Mehrwertsteuer – sie liegt mit 19 Prozent deutlich höher als der Schweizer Normalsatz von 8,1 Prozent – nach dem Auslandseinkauf in Deutschland zurückerstatten lassen wollen, müssen einen Ausfuhrschein am deutschen Zoll abstempeln lassen. Das führt oft zu Staus und langen Wartezeiten. Damit soll ab 2026 an der deutsch-schweizerischen Grenze Schluss sein. Denn Deutschland führt Ausfuhrscheine in digitaler Form ein. Eine App soll die mühsame, monotone Arbeit der Zollbeamten übernehmen. Bereits im Juli 2025 startet deren Testphase.

Nach der Einführung der App wird auch die 50-Euro-Bagatellgrenze der Vergangenheit angehören. Schweizer Einkaufstouristen sollen in Zukunft die deutsche Mehrwertsteuer bei jedem Einkauf, also auch bei unter 50 Euro pro Einkauf im Laden, erstatten lassen können. Dies dürfte ebenfalls noch 2026 der Fall sein, wie die deutsche Generalzolldirektion gegenüber Blick bestätigt.

Italien

Auch Italien hat im Februar 2024 die Schwelle für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer gesenkt. Die Bagatellgrenze liegt aktuell noch bei 70 Euro, zuvor waren es 155. Im südlichen Nachbarstaat ist der Mehrwertsteuersatz mit 22 Prozent auf Waren wie Kleidung, Elektronik und Möbel ebenfalls deutlich höher als hierzulande. Eine Rückerstattung lohnt sich also auch in Italien massiv für Einkaufstouristen, die im Südkanton wohnen. Die Ausfuhrscheine zu digitalisieren, ist bis dato nicht geplant.

Österreich

Mit der Senkung der Bagatellgrenze Anfang Jahr glich sich Italien den Schweizer Nachbarländern Deutschland und Österreich an, die bereits seit längerem tiefere Schwellen für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung kennen. So liegt die Bagatellgrenze in Österreich aktuell bei 75 Euro. Auch hier gibt es bislang keine Bestrebungen zur Abschaffung dieser oder zur Digitalisierung der Ausfuhrscheine.

Frankreich

Frankreich hat die höchste Bagatellgrenze unter den Schweizer Nachbarländern. Wer nach dem Einkauf in Annemasse, Gaillard oder Mulhouse die französische Mehrwertsteuer zurückfordern will, muss den Betrag von 100 Euro pro Einkauf überschreiten. Die französische Mehrwertsteuer liegt neben einigen Ausnahmen bei 20 Prozent. Einwohner aus Genf, Waadt oder Basel können also auch beim Einkauf in Frankreich weiterhin viel sparen, wenn sie die Regeln kennen.


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